Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der anrechnungsfreie Nebenverdienst für Arbeitslosengeld I-Empfänger von 165 € auf 190 € angehoben und künftig jährlich entsprechend der Inflationsrate angepasst wird.
Begründung
Der bisherige anrechungsfreie Betrag von 165 € wurde im Jahre 2005 festgelegt. Berücksichtigt man den Kaufkraftverlust durch Inflation und veranschlagt man eine durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 1,5 %, hätte heute (2015) ein Betrag von 193 € dieselbe Kaufkraft wie 165€ im Jahre 2005. ALG-I-Bezieher sollten jedoch 2015 dieselben kaufkraftbereinigten anrechungsfreien Nebenverdienstmöglichkeiten besitzen wie 2005.
Bezahlte Nebentätigkeiten werden von der Arbeitsagentur als positive Möglichkeit gesehen, Kontakte und Beziehungen herzustellen, die zu einer dauerhaften sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führen.
Der Umstand, dass die Kaufkraft des Freibetrags kontinuierlich sinkt, wirkt jedoch demotivierend, sich um solch eine Beschäftigung zu bemühen, und kann im schlimmsten Fall sogar die Bereitschaft zu Schwarzarbeit begünstigen.
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns dürfte den Effekt haben, dass ein immer höherer Anteil des Nebenverdienstes mit dem ALG-I verrechnet wird.