Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass rückwirkend eine Gesetzeslücke geschlossen wird, welche auf Grund einer Stichtagsregelung verhindert, dass langzeitlich über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes hinaus erkrankten ArbeitnehmerInnen das als Lohnersatzleistung geltende Krankengeld der Krankenkassen vom branchenüblichen gesetzlichen Mindestlohn berechnet und gewährt wird.
Begründung
Ohne eine entsprechende Gesetzesänderung wird das letzte Arbeitsentgelt zur Berechnung des Krankengeldes heran gezogen. Lag/liegt die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Zeitraum nach dieser Berechnung gibt es derzeit keine Handhabe für die Kassen, das Krankengeld vom branchenüblichen Mindestlohn zu berechnen. Eine Anpassung des Krankengeldes erfolgt somit frühestens nach 12 Monaten und dann lediglich an die durchschnittlich tarifliche Entwicklung von wenigen Prozentpunkten. Besonders nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2015 hätten die ArbeitnehmerInnen der untersten Einkommensklassen ohne ihre Erkrankung aber deutlich vom Mindestlohn profitiert. Selbst bei der zu erwartenden Erhöhung des Mindestlohns zum 01.01.2017 wäre der Vorteil größer, das Krankengeld vom Mindestlohn zu berechnen als die Anpassung des Krankengelds an die Tarifentwicklung abzuwarten.
Die finanziellen Auswirkungen auf die langzeitlich erkrankten ArbeitnehmerInnen sind enorm. Sie haben somit eine noch größere Last zu schultern, bleiben in der Niedriglohnfalle stecken und haben einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn erst bei Wiedereintritt ins Berufsleben. Das geringere Einkommen hat aber auch negative Auswirkungen auf die Rente, auf das Arbeitslosengeld bei Verlust der Arbeit und auf alle anderen vom Einkommen abhängigen Berechnungen. Somit sind die Auswirkungen einer langen Krankheit für potentielle MindestlohnempfängerInnen größer als bei Beziehern eines durchschnittlichen Einkommens.