Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei einem Zweitwohnsitz im EU-Ausland der private PKW dort zugelassen werden kann und ohne Beschränkung in Deutschland gefahren werden darf. Im Rahmen der EU-Gesetze sollte es gleichgültig sein, in welchem Mitgliedsland der PKW zugelassen ist, wenn dort ein Zweitwohnsitz besteht (z. B. Zweitwohnsitz in Rumänien, Zulassung in Rumänien). Dauerhafte Benutzung im gesamten Ausland ohne Beschränkung und Ummeldepflicht.
Begründung
EU-Recht, Anerkennung der Zulassung in der gesamte EU ohne Fristen