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Petition 62216

Ladenzeitrecht

Bundeseinheitlich keine Ladenöffnung am "Tag der Deutschen Einheit" vom 18.11.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…

dass für den Nationalfeiertag 3. Oktober, dem Tag der Deutschen Einheit, eine Freigabe als verkaufsoffener Feiertag bundeseinheitlich unzulässig ist.

Begründung

Der Tag der Wiedervereinigung, 3. Oktober, erfordert eine hohe Würdigung als Gedenktag. Er soll uns daran erinnern, was Nationalsozialismus und Diktatur bedeuten.
Durch Freiheitswille und Zivilcourage konnten Schießbefehl, Bespitzelung und Folter überwunden werden. Dies geschah durch eine Revolution ohne Blutvergießen. Es ist richtig, dass der Bundestag uns dafür einen arbeitsfreien nationalen Feiertag eingeräumt hat.
An diesem Gedenktag sollten die Geschäfte in der gesamten Republik geschlossen bleiben.
Zurzeit bestehen in den Bundesländern für den 3. Oktober unterschiedliche Bestimmungen hinsichtlich der Freigabe als verkaufsoffener Feiertag. An den hohen kirchlichen Festtagen ist in keinem Bundesland eine Öffnung von Geschäften erlaubt. Dies muss erst recht für den Nationalfeiertag 3. Oktober gelten. Erst kürzlich hat das Wirtschaftsministerium in NRW festgestellt, dass der 3. Oktober ein gesetzlich geschützter Feiertag ist und nicht als verkaufsoffen freigegeben werden darf, egal auf welchen Wochentag der 3. Oktober fällt.

Diese Regelung fordern wir als bundeseinheitliche Regelung.

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