Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 62276

Straßenverkehrs-Ordnung

Rücknahme der Regelung für Radfahrer zum Befahren von Einbahnstraßen in Gegenrichtung vom 21.11.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Ausnahmeregelung
für Radfahrer bezüglich dem Befahren von Einbahnstraßen
in entgegengesetzter Richtung unverzüglich
aufgehoben wird.

Begründung

Zum 11.11.2015 wurden in Offenbach etliche enge extrem stark befahrene Einbahnstraßen für Radfahrer freigegeben. Jede für Radfahrer so freigegebene Einbahnstraße wurde mit unbeleuchteten nachts nicht erkennbaren winzig kleinen Schildern beschildert und aufwendige Fahrbahnmakierungen aufgebracht. Die Fahrbahnmakierungen werden gern überparkt und sind bei Schnee und im Dunkeln ohnehin nicht sichtbar.

Die Freigaben stehen überdies im krassen Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers:

-Zitat-
"In besonders beschilderten, verkehrsarmen Straßen mit Tempo 30-Begrenzung dürfen Radfahrer [also auch Kinder] Einbahnstraßen in entgegengesetzter Richtung befahren."

Die Rosenaustraße in Offenbach beispielsweise ist eine extrem stark befahrene Durchgangsstraße. Die Autofahrer halten sich in aller Regel nicht an die 30 km/h~Begrenzung, sondern fahren wesentlich schneller.

Die Fahrräder sind häufig nicht beleuchtet und die Radfahrer dunkel bekleidet.

Schwere Unfälle sind durch die Freigaben vorprogrammiert
und nur eine Frage der Zeit !

PS:
Die Regelung macht sowieso nur Sinn, wenn die Straßen breit genug sind. Dies trifft auf viele für Radfahrer in Offenbach freigegebene Einbahnstraßen nicht zu. Beispielsweise ist die Eugener Straße in Offenbach so eng, daß kaum ein PKW durchpaßt, geschweige denn ein SUV. Ein entgegenkommender Radfahrer müßte notgedrungen über den Bürgersteig fahren
oder umkehren, um einen Unfall zu vermeiden.

Die hohen Richter des BGH haben noch nicht darüber entschieden, ob alternativ der PKW oder LKW in so einer brenzligen Situation umkehren müßte, um dem Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren !

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben