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Petition 62507

Bundesministerium der Verteidigung

Kein Einsatz von Bundeswehrsoldaten bei der Flüchtlingshilfe vom 04.12.2015

Text der Petition

Kein Einsatz der Bundeswehr bei der Flüchtlingshilfe!

Begründung

Nach dem Grundgesetz ist der Einsatz der Bundeswehr zur Flüchtlingshilfe nicht vorgesehen und somit rechtswidrig. Es besteht weder ein Katastrophenfall für Deutschland noch ein Bündnis- oder Verteidigungsfall, der einen Einsatz der Bundeswehr rechtfertigt.

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 35 Absatz 1 steht, dass alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten.

Gemäß § 5 VwVfG - Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe, kann eine Behörde bei einer anderen Behörde um Amtshilfe ersuchen. Derzeit werden über 8000 Bundeswehrsoldaten zur Flüchtlingshilfe eingesetzt, allerdings ist nur ein geringer Teil davon beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welches eine Behörde ist, eingesetzt. Die meisten Soldaten unterstützen jedoch im Rahmen der "Helfenden Hände" unter Leitung des Deutschen Roten Kreuzes, welches keine Behörde ist. Somit ist nach meiner Bewertung der Einsatz der Bundeswehr rechtswidrig, weil keine rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, die Soldaten dort einzusetzen.

Zudem braucht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 5 Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe, Absatz 3 Satz 3, die ersuchte Behörde (BMVg bzw. Bundeswehr) keine Hilfe zu leisten, wenn sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährdet würde. Durch eine erhebliche Anzahl an Soldaten, die momentan in der Flüchtlingshilfe eingesetzt werden, werden die eigentlichen Aufgaben der Bundeswehr vernachlässigt und gefährdet, vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entscheidungen mit dem Einsatz weiterer Soldaten in Mali und Syrien.

Durch bestehende Einsatzverpflichtungen und momentan in der Politik beschlossene zusätzliche Verpflichtungen (Mali und Syrien) besteht eine enorme Belastung für die Soldaten, zudem ist die einsatzvorbereitende Ausbildung durch Bindung der Soldaten bei der Flüchtlingshilfe nicht bzw. nur eingeschränkt durchführbar und gefährdet dadurch die Soldaten im Einsatz, da diese evtl. nicht vollumfänglich ausgebildet werden konnten.

Nach meiner Bewertung hat die Bundeswehr ihren Beitrag geleistet und sollte jetzt, nicht zuletzt wegen mangelnder rechtlicher Voraussetzungen, aus der Verantwortung bei der Flüchtlingshilfe genommen werden, um sich auf ihre eigentlichen Aufgaben und die bevorstehenden Einsätze zu konzentrieren.

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