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Petition 62544

Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Keine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer auf ALG-II-Leistungen vom 07.12.2015

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer nicht auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet werden.

Begründung

In meinem Weiterbewilligungsantrag zu Hartz IV steht unter 3.1............
nebenberufliche gemeinnützliche Tätigkeit für die (steuerfreie) Aufwandsentschädigung gezahlt wird. 1 Legen Sie in diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen vor.

Erstens ist dies nicht aus Datenschutzgründen erlaubt und vieles (siehe oben) kann man nicht abrechnen. Darum möchte ein Gesetz geschaffen werden, dass wir ehrenamtlichen Betreuer unsere Aufwandsentschädigung nicht, weil wir Hartz-IV-Empfänger sind, abgeben müssen. Bisher leider praktiziert.
Oft müssen sich Gerichte damit befassen und die Interpretation des Problemes ist verschieden. Ein eindeutiges Gesetz muss bitte baldigst beschlossen werden.
Die Arbeit all der ehrenamtlichen Betreuer mit den 399 € einmalig in einem Jahr sollte wenigstens etwas entlohnt werden.

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