Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, keine Abschiebung und Ausweisung von Flüchtlingen aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern ( z. B. Kosovo), die aus Gründen geschlechtsspezifischer und ethnischer Verfolgung Asyl oder Bleiberecht in Deutschland beantragt haben. Hauptsächlich betroffen sind Kinder und Jugendliche, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben und im Herkunftsland schutzlos und wehrlos den Verhältnissen ausgesetzt sind.
Begründung
Die Bundesrepublik Deutschland steht hier auf dem Prüfstand für Jugendschutz und Völkerrecht. Es werden Kinder- und Jugendliche ohne Unterschied in sogenannte sichere Herkunftsländer wie den Kosovo zurückgeführt bzw. abgeschoben, auch wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen. Vergewaltigung, Androhung von Vergewaltigung von Minderjährigen und in Folge entstandene seelische und psychische Schäden sind in Deutschland nicht ausreichend, um eine Schutzbedürftigkeit zu begründen. Mit einer solchen Auffassung ist es schwer möglich, die inhaltlichen Absichten des Kinder- und Jugenschutzgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland eben solchen missbrauchten bzw. bedrohten Kindern überzeugend darzulegen.