Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im neuen Pflegeberufegesetz das eigenständige Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt. Wenn die generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im Gesetz eine ausreichende Spezialsierung bzw. Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) entspricht.
Begründung
Im bisherigen Entwurf mit der generalistischen Pflegeausbildung wird nicht der Bedarf für die kompetente pflegerische Versorgung von Frühgeborenen bis Jugendlichen und ihren Familien für Deutschland gesichert. Der allgemeinen Pflegegrundausbildung müsste sich eine spezialisierte Weiterbildung anschließen, deren Kosten bisher nicht geklärt und voraussichtlich auch nicht gesichert ist. In Folge dessen würde z.B. für deutsche Kinderkliniken nicht mehr ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen. Eine Auszubildende in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege muss genügend Gelegenheit haben, neben dem entsprechenden spezifischen Unterrichtsangebot ihre pflegerische Handlungskompetenz bei Kindern unterschiedlicher Altersstufen zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, Kinder als die Zukunft unserer Gesellschaft zu schützen. Der bisherige Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege leistet dazu einen wertvollen Beitrag, der auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben sollte.
Der erhöhte Personalbedarf für die pflegerische Versorgung alter Menschen in unserer Gesellschaft ist gewiss auch mit Erhalt der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu sichern.