Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Auszubildende, die
1. über 25 Jahre alt sind,
2. noch nie in einer gesetzlichen KV waren und
3. eine vollschulische Ausbildung absolvieren
künftig die Möglichkeit haben, in einer gesetzlichen KV versichert zu werden.
Begründung
1. Das BVerfG hat die Entscheidung zur Gewährung des Kindergeldes über 25 Jahre hinaus nicht angenommen (vgl. 2 BvR 646/14).
2. Damit entfällt für Kinder über 25 Jahre, die über ihre Eltern in der privaten KV versichert sind, auch der Beihileanspruch.
3. Auszubildende in einer vollschulischen Ausbildung (z. B. Erzieherin) müssen dann in der privaten KV den vollen Beitrag zahlen. Gegenüber anderen Auszubildenden verletzt dies den Gleichheitsgrundsatz.
4. Studenten haben dafür extra die studentische KV.
5. In der dualen Ausbildung gibt es das Problem nicht.