Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Preisauszeichnungsverordnung folgendermaßen abzuändern:
Preisangaben, die nur für einen bestimmten Aktionszeitraum gelten, müssen mit dem Gültigkeitszeitraum gekennzeichnet werden, oder
zu beschließen, dass Preisangaben an Regalen verbindlich erklärt werden.
Begründung
Nicht zum ersten Mal habe ich Ware aus dem Regal eines Discounters genommen, die an der Kasse erheblich teurer war. Heute wurde ein hochwertiger Wein bei einem Discounter mit einem großen, auffälligen Werbeschild angepriesen. Die Preisreduktion betrug 7 € pro Flasche. An der Kasse stellte ich zufällig fest, dass der ursprüngliche volle Preis berechnet wurde.
Auf Nachfrage bei der Geschäftsführung wurde mir gesagt, dass diese Angebote erst ab nächster Woche gelte und alleinig der Preis an der Kasse verbindlich sei. Dies ist rechtlich korrekt, problematisch ist aber der gesamte Kassenvorgang. Ein großer Einkauf, das Tempo des Kassenvorgangs und die lange Schlange der Wartenden übt eine psychologischen Druck aus und erschwert die Kontrolle. Seitens der Geschäftsführung des Discounters wurde zudem ausgesagt, dass bis zu zwei Tage vorher Angebote für die folgende Woche und dazu gehörige Preisauszeichnungen angebracht würden. Dies bietet die Chance zu Verkäufen zu einem überhöhten Preis, wobei der Kunde das Gefühl eines Schnäppchens hat und zu dem Verkauf verlockt wird.
Ich würde dies einfach als Fehler abtun, wenn mir dies nicht mehrfach aufgefallen wäre. Zudem merke ich mir bei kleineren Beträgen nicht die Auszeichnungspreise an den Regalen. Der Regalpreis verlockt zum Kauf, die kleine Preisdifferenz fällt bei dem Kassenvorgang nicht auf. Ich konnte sogar Kunden beobachten, die bei dem besagten Wein zugriffen und die die Preisdifferenz von 7 € an der Kasse nicht bemerkten.
Eine Kulanz seitens des Discounters gab es nicht. Ein ähnliches Phänomen habe ich auch in Baumärkten beobachtet, wobei diese sich bei einer Preisdifferenz meist kulant zeigen.