Text der Petition
Die Petentin fordert, dass im Fall der Trennung von Eheleuten eine Zwangsversteigerung für das gemeinsame Haus nicht einseitig von einem Ehepartner durchgesetzt werden kann. Zumindest sollte ein Vorkaufsrecht für die Eigentümer bestehen.
Begründung
Der Grund ist einfach, das die Familie noch die Wahl hat, in dem eigenen Haus wohnen zu bleiben, anstatt sich mit einem geringen Betrag, der bei der Zwangsversteigerung erziehlt wird, ein neues Zuhause zu suchen.