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Diskussion zur Petition 62792

Insolvenzrecht

Vollstreckungsverbot nach Erteilung der Restschuldbefreiung (Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren) vom 26.12.2015

Diskussionszweig: Es ist unfassbar!

Pasha78 | 13.01.2016 - 10:19

Es ist unfassbar!

Anzahl der Antworten: 39

Das wäre ja noch schöner!

Damit fördert man nur eines - der Schuldner verschweigt dann künftig vorsätzlich Forderungen, so dass diese gar nicht erst in den Forderungskatalog gelangen und der Gläubiger somit auch nichts vom Insolvenzverfahren erfährt. Dass genau diese Forderungen dann auch noch von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden sollen, ist ja wohl nicht in Worte zu fassen. Genau das Gegenteil müsste der Fall sein!

Langsam ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar, wieso Schuldner nach immer weiteren Erleichterungen im Insolvenzrecht schreien!

Keine MZ!
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