Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass nach Erteilung der Restschuldbefreiung, im Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren, ein Vollstreckungsverbot für alle Forderungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gegen den Schuldner/die Schuldnerin bestanden, in die derzeit gültige Insolvenzordnung eingearbeitet wird.
Begründung
Nach der Insolvenzordnung (derzeitiger Stand) werden die Forderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu unvollkommenen Forderungen, sie bestehen weiterhin, können aber nicht mehr durchgesetzt werden.
Für Gläubiger, die nicht am Verfahren teilgenommen haben stellt dies jedoch kein rechtliches Hindernis dar, da die Vollstreckungsorgane (Gerichtsvollzieher) das zeitliche Bestehen der Restschuldbefreiung und das Nichtvorliegen oder Vorliegen der Durchsetzungsfähigkeit der Forderungen nicht prüfen müssen. Der Schuldner muss somit, trotz Restschuldbefreiung, selbst tätig werden und Vollstreckungsgegenklage einreichen.
Damit fördert man nur eines - der Schuldner verschweigt dann künftig vorsätzlich Forderungen, so dass diese gar nicht erst in den Forderungskatalog gelangen und der Gläubiger somit auch nichts vom Insolvenzverfahren erfährt. Dass genau diese Forderungen dann auch noch von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden sollen, ist ja wohl nicht in Worte zu fassen. Genau das Gegenteil müsste der Fall sein!
Langsam ist wirklich nicht mehr nachvollziehbar, wieso Schuldner nach immer weiteren Erleichterungen im Insolvenzrecht schreien!
Keine MZ!