Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Artikel 16a (2) des Grundgesetzes sowie das europäische Dublin-III-Abkommen wieder eingehalten und angewendet werden.
Begründung
Sowohl Artikel 16a (2) des Grundgesetzes, wie auch das Dublin-III-Abkommen werden seit Monaten ganz offensichtlich nicht angewendet.
Derzeit überqueren täglich mehrere Tausend Flüchtlinge aus diversen EU-Mitgliedsstaaten kommend die Grenze nach Deutschland. Diese werden nicht in die EU-.Mitgliedsländer zurückgeschickt, sondern unter Missachtung des genannten Grundgesetzparagraphen, sowie des Dublin-III-Abkommens aufgenommen, obwohl sie sich bereits in einem (meist in mehreren) EU-Mitgliedsländern befunden haben.
Die Einhaltung des Dublin-III-Abkommens würde Deutschland ferner auch dazu verpflichten keine Flüchtlinge selber unregistriert weiter ziehen zu lassen (bspw. nach Schweden).
Artikel 16a Grundgesetz
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Dublin-III-Abkommen
"Das sogenannte Dublin-Verfahren regelt unter anderem, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die Europäische Union betreten. In dem Verfahren wird der Staat festgestellt, der für den Asylantrag zuständig ist. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates wird ein Gespräch mit dem Antragsteller geführt."
Quelle: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-02-fluechtlinge-dublin-verfahren.html
Zu vertreten hat diese Politik die Bundeskanzlerin (vgl. hierzu auch diverse Zeitungsartikel der letzten Tage).
StefanJ-- | 18.01.2016 - 19:05
Na, jetzt hatte ich auf nette, konkrete und Praktikable Vorschläge zur Grenzsicherung erwartet, aber anscheinend ...
... haben die den Mods nicht gefallen.
Also mache ich das, was die bayrische Staatregierung seit 1911 macht und warte auf die göttlichen Ratschlüsse, überbracht von Alois Hingerl, ehemals Nr. 172, Dienstmann in München ...
Autsch. Die Leuten drängen über den Yalu, um im Kimschen Werktätigenparadies zu nassauern? Und drängen vor allem als Pendler über den Zaun im Westjordanland? Gut, dass ich das jetzt auch weiß ...
OK, am Rio Grande ist der wirklich dafür gedacht. Funktioniert aber nicht besonders gut. Eine halbe Million Illegale trotz Zaun und Polizei ... und wir könnten weder die Wüste noch die Polizeistärke duplizieren ...
Naja, wenigstens in der Beziehung ehrlich ...
Das klingt ja wie immer toll, das mit dem "Stoppen". Aber beim "Wie" happert es wie üblich ...
EDIT zur Funktionailtät der hochbefestigten und hochbewachten US-Mexikanischen Grenze. Länge 3141 km. 500.000 Illegale p.a.. Macht auf die 3621 km deutsche Grenzen hochgerechnet 576.000 Illegale. Und wie gesagt, wir haben nicht die abschreckenden geographischen Eigenheiten, den die US-Südweststaaten da haben. Keine Wüste. Keine dünn besiedelte Steppe, wo Durchreisende schnell auffallen, usw., usw. ... wie lange war nochmal die Landgrenze der EU? 11.214 km ... und wenn wir dann noch bedenken, dass "south of the border" 552 Millionen Leute leben, gerade mal die Hälfte von Afrika ...
Nutzer1909254 | 18.01.2016 - 16:45
In der GFK steht dazu nichts.
europäisch ihr 2. Mythos:
Dublin III regelt die Zuständigkeit, und danach wird JEDER Antrag an der Grenze oder im Hoheitsgebiet geprüft da ein Asylantrag IN der EU gestellt wird und je nach Entscheidung auch in der gesamten EU gilt.
Nach höchstrichterlichen Urteilen sind zu erwartende KETTENABSCHIEBUNGEN verboten wenn wie in Ungarn, Italien, Griechenland oder die Türkei oder den Herkunftsstaaten die Menschenrechte verletzt werden.
Also geht es eben NICHT einfach ALLE ZURÜCK nach Österreich zu schicken.
national ihr 3. Mythos:
Art. 16a Abs. 5 sagt nichts anderes wie in europäisch ihr 2. Mythos da sich dieser explizit auf die GFK und Dublin verweist.
national ihr 4. Mythos:
Art. 16a Abs 2 GG bezieht sich nur auf Art 16a Abs. 1 GG "politisches Asyl (von 1949, somit älter als die GFK von 1951 und somit quasi veraltet)"
und nach Art. 16a Abs. 1 GG werden sowieso von allen Anerkennungen nur 0,2% anerkannt, 99,8% werden nach der GFK anerkannt.
Und weshalb nicht ? Stimmt, da die Erde eine Scheibe ist würde dann eine Delle unter D-land entstehen, die ganzen Gebirge umkippen, dann die Erdscheibe durchkrachen und die Welt untergehen."
NIE hat irgend jemand behauptet, dass Europa / D-land die ganze Welt als Flüchtlinge aufnimmt, deshalb ist diese immerwährende Debatte genau so unnütz wie darüber zu diskutieren ob irgendjemand den weltweit zur Verfügung stehenden Stroh Rum 80 trinken möchte nur weil auf der Flasche nichts davon steht wieviel er max. verträgt.
Bereits letztes Jahr war in der Regierung, inkl. Fr. Merkel, die einhellige Meinung, dass jedes Jahr eine Million nicht geht, die Zahlen sind derzeit auch um einiges geringer als Herbst 2015, aber wie man sie noch weiter senken und in der EU endlich wieder so kontrollieren kann wie laut Dublin angedacht gibt es eben unterschiedliche Meinungen.
Der_Max | 18.01.2016 - 14:38
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Nutzer1909254 | 18.01.2016 - 14:05
Auch dies Urteil hatte ich ihnen bereits früher zitiert
"Der Gerichtshof sprach jedem der Antragsteller einen Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro zu, ferner einen Gesamtbetrag von 1.575,74 Euro für die Kosten des Verfahrens."
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Quelle: migrationsrecht.net
Zitat: "EGMR: Zurückweisung von Flüchtlingen auf hoher See rechtswidrig
Geschrieben von Dr. Klaus Dienelt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer am 23.0.2012 veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von Flüchtlingen auf hoher See mehrere der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechte verletzt.
(...) Der Gerichtshof stellte zunächst fest, die Antragsteller könnten sich auf die EMRK berufen, obwohl ihre Boote in internationalen Gewässern außerhalb des italienischen Staatsterritoriums aufgebracht worden waren. (...)
Im Weiteren stellte der EGMR mehrere Verstöße gegen die EMRK fest:
Verstoß gegen Art. 3 EMRK, da die Antragsteller dem Risiko unmenschlicher und entwürdigender Behandlung in Libyen ausgesetzt wurden;
Verstoß gegen Art. 3 EMRK, da die Antragsteller dem Risiko einer willkürlichen Abschiebung aus Libyen in ihre Herkunftsländer ausgesetzt wurden;
Verstoß gegen Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls, da es sich bei der Aktion um eine verbotene Kollektivausweisung handelte;
Verstoß gegen Art. 13 i. V. m. Art. 3 EMRK und Art. 4 des IV. Zusatzprotokolls, da den Antragstellern durch das Vorgehen der italienischen Behörden ein effektiver Rechtsschutz unmöglich gemacht wurde.
Der Gerichtshof sprach jedem der Antragsteller einen Schadensersatz in Höhe von 15.000 Euro zu, ferner einen Gesamtbetrag von 1.575,74 Euro für die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil des Gerichtshofs bedeutet eine erhebliche Stärkung des Flüchtlingsschutzes an den Außengrenzen der Europäischen Union. (...)" :Zitatende
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Das folgende Urteil imho noch nicht,
aber es gibt massig Urteile, die ihre abstrusen Vorstellungen und Vorschläge als die von UNRECHTSSTAATEN entlarven und die eher der ultra_rechten Ideologie von Pegida, AfD, NPD, CSU & Co entsprechen.
OLG Stuttgart: "Auf Anordnung des Regierungspräsidiums erfolgte die Freilassung des Klägers nach 13 Tagen. Das Landgericht Stuttgart hat dem Kläger 143,00 € Haftentschädigung für die unberechtigte Inhaftierung zugesprochen."
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Quelle: olg-stuttgart.de
Zitat: "Asylbewerber erhält Schadensersatz
Datum: 20.07.2005
Kurzbeschreibung:
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat heute einem Asylbewerber Schadenersatz wegen der rechtswidrigen Anordnung von Abschiebehaft zugesprochen.
Der Kläger hatte einen Asylantrag gestellt, der 2003 abgelehnt wurde. Der Ablehnungsbescheid wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt. Im Rahmen der Anordnung der sogenannten Sicherungshaft zur Abschiebung erfolgte eine Inhaftierung. Auf Anordnung des Regierungspräsidiums erfolgte die Freilassung des Klägers nach 13 Tagen. Das Landgericht Stuttgart hat dem Kläger 143,00 € Haftentschädigung für die unberechtigte Inhaftierung zugesprochen. Auf die Berufung des beklagten Landes wurde das landgerichtliche Urteil bestätigt.
Dem Kläger wurde ein Schadenersatzanspruch aus Art. 5 Abs. 5 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zuerkannt. Nach Art. 5 Abs. 5 EMRK hat jede Person Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie unter Verlet-zung der Vorgaben aus Art. 5 EMRK inhaftiert wird. Eine Freiheitsentziehung ist danach zulässig, wenn sie nach innerstaatlichem Recht rechtmäßig ist, die Freiheit auf die vorgeschriebene Weise im Rahmen eines vom nationalen Recht angeordneten Verfahrens entzogen wird und die innerstaatlichen Regelungen mit den in Art. 5 EMRK enthaltenen Garantien übereinstimmen. (...)" :Zitaten
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Nutzer1909254 | 18.01.2016 - 13:46
Ich verstehe den ganzen Plumbaborium der letzten 9 Monate nicht.
Und was genau soll von D-land nicht eingehalten werden ?Was ist daran so schwer sich in der EU insgesamt auf einheitliche Verfahren nach Dublin III zu einigen ?
Einfach schon direkt bei GR anfangen
- Was wollen sie hier ? Wie, Fr. Merkel hätte sie eingeladen ? Wo ist die schriftliche Einladung ? Keine ? Ach, Hr. Orbán hat das gesagt ? Und wo ist die schriftliche Einladung von Hr. Orbán ? Auch keine ?
- Wollen sie in GR Asyl beantragen ?
-- Nein ? Einreise verweigert, aber da sie schon hier sind, falls mit dem Herkunftsland keine Rückführungsabkommen besteht dauert es etwas länger unter diesen und jenen Pflichten.
-- Ja ! Ok, sie beantragen doch Asyl in GR , hier gehts zur Registrierung, ..., dauert wegen dem Antrag, bitte in Hotspot warten, ihre Daten werden aber sofort auf Korrektheit überprüft.
---- Bei korrekten Daten geht es ist ein europäisch einheitliches fälschungssicheres Dokument (das geht in Privatunternehmen ein paar Stunden inkl. Foto, Fingerprints, ...)
---- Bei gefälschten Daten, Ende !
- Sie wollen in Deutschland Asyl beantragen ? Geht nur wenn wir das vorher klären !
- Sie wollen in Schweden Asyl beantragen ? Geht nur wenn wir das vorher klären ! Ist derzeit nicht möglich.
Jeder der an einer späteren Grenze ankommt oder im Land aufgegriffen wird ... genau die gleiche Prozedur mit Asylfrage für das jeweilige Hoheitsgebiet.
Wenn es definitiv zuviele sind müssen halt auf der zuvorliegenden Route Zeltunterkünfte bereit gestellt werden, ist dann halt zeitweise eine längere Warteschlange, aber Zelte sind mobil.
Wer registriert ist bekommt das oben genannte Dokument, wer nicht registrier ist kann bei quantitativer Überforderung nach Absprache an den darauf folgenden EU-Staat fahren, aber niemand hat unregistriert in der EU herumgefahren zu werden.
Das ganze über den EU-Haushalt finanzieren um die einzelnen Transitstaaten zu entlasten.
Bitte ergänzen.
Siehe oben.
Die Daten sind laut Dublin sofort in EURODAC einzupflegen, moderne Datenbanken sind hocheffizient da sind die Daten mit 1 Mio. Flüchtlinge absolut schnell abzugleichen ob bereits mehrere Identitäten angegeben wurden.
Siehe oben, wenn das an jeder grenze so gemacht wird absolut überhaupt kein Problem. Und zB Ungarn sofort ein Vertragsverletzungsverfaren aufbrummen wenn Ungarn trotz Zaun nur einen Flüchtling unregistriert an die Grenze fahren.
Siehe oben, das kann man alles untereinander klären.
Siehe oben, das kann man alles untereinander klären.
Herkunftstaaten, wie zB Marokko, Algerien, Tunesien, Balkanstaaten, ... mit denen keine Rückführungsabkommen unterzeichnen bestehen oder ignorieren sind halt an der Grenze etwas ausführlicher zu überprüfen da relativ hohe Häufigkeit in Kriminalstatistiken und "organisierte Kriminalität" nachweisbar sind, Abschiebungen sind bei Gefährdung der Sicherheit einfacher zu begründen, schnelle Asylverfahren und dann nach Möglichkeit sofort abschieben oder Einreise verweigern.
Alles rechtsstaatlich machbar, man muss es nur gemeinsam wollen "Dann schaffen wir das, auch ohne jegliche Aufregung !"
Der_Max | 18.01.2016 - 12:52
Nein, ist eben nicht sichergestellt - wie Österrreich selbst zugibt. Realität schlägt Vertrag. Man kann sich sicherlich darüber streiten, inwieweit Österreich berechtigt ist, sich nicht vollumfänglich an die EU-Verträge zu halten, aber das berührt eben nicht die Rechtsstellung des einzelnen Flüchtlings zur Bundesrepublik Deutschland: Grundrecht bricht zwischenstaatliche Verträge.
Saubermann | 18.01.2016 - 12:32
Dublin 3 wird nicht nur von vielen EU-Mitgliedsländern, sondern auch von Deutschland nicht eingehalten. Das wird auch offiziell eingestanden.
Daher stimmt die Aussage nicht, dass sich zwar Deutschland, aber andere EU-Mitglieder nicht an die Verträge halten!
OPK Verfasser | 18.01.2016 - 11:24
[quote beitrag=352609]Ich galube auch nicht, dass die Integration der jetzigen Flüchtlinge reibungslos gelingen wird. Aber die sich hieraus ergebenden Reibungen müssen wir eben genauso ertragen wie die Integration der Ossis - einschließlich Merkel, Gauck und Lengsfeld. Manchmal klappt es besser, manchmal schlechter ...
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Nutzer1909254 | 18.01.2016 - 10:43
Nach einer ihrer üblichen juristisch mehr als unkundigen Antwort hatte ich sie dann auch gefragt ob sie nun auch schon höchstrichterliche Urteile anzweifeln, was sie dann auch bejaht hatten.
Ein Tipp, der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" fällt Urteile, die im krassen Widerspruch zu ihren Beiträgen stehen, und ihrem vorherigen.
Die "Europäische MenschenrechtsKonvention" gibt es auch schon seit 1950, die "Genfer Flüchtlingskonvention" seit 1951.
Womöglich möchten sie und ihre rechts_rechts-populistischen Brüder im Geiste Beide nach ihrem rechtspopulistischen Gedankengut ändern und ähnlich wie in Polen das Verfassungsgericht und den EGHMR ausser Kraft setzen, nur so kann man das System nach ihrem völkerrechtswidrigen Gedankengut ohne Richter ändern. SystemÄNDERER !
Die Kosten werden ganz unten aufgeführt:
"Schließlich qualifizierte die Kammer auch noch den belgischen Rechtsschutz gegen die Überstellung als unzureichend. Und während Griechenland neben der Übernahme von Kosten zur Zahlung von nur 1.000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden verurteilt wurde, müssen die Belgier dafür immerhin 24.900 Euro auf den Tisch legen."
Quelle: lto - 21.01.2011 pl/LTO-Redaktion
Deswegen kommen auch nicht weniger, dafür wird es wesentlich teurer, afair kostet ein Tag Haft den Staat ca. 100 € PRO Tag.
Und Knast ist der ideale Nährboden und Treffpunkt für spätere Salafisten und Terroristen, offensichtlich mögen sie - OPK Verfasser - Deutschland nicht, dass sie durch die völkerrechtswidrige Behandlung von Flüchtlingen entgegen Dublin III und dem GG vorsätzlich eine radikalisierte und kriminelle Parallelgesellschaft fördern möchten.
OPK Verfasser | 18.01.2016 - 09:24
Stimmt:
Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich illegal auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer polizeilichen Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige einjährige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG) in einem deutschen Gefängnis gemäß Aufenthaltsgesetz.
Na dann hätten wir doch das Flüchtlingsproblem bestens gelöst.
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