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Diskussion zur Petition 63094

Geldstrafe

Abschaffung des § 43 Strafgesetzbuch (Ersatzfreiheitsstrafe anstelle uneinbringlicher Geldstrafe) vom 09.01.2016

Diskussionszweig: Tagessatz

Tilman_Kluge | 04.02.2016 - 14:34

Tagessatz

Anzahl der Antworten: 2

Zunächst macht es Sinn, den §43 StGB komplett zu zitieren.

Zitat:
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag.


Wäre man im Sinne des Petitums konsequent, müßte man in cumulo die gesamte Strafzumessung nach Tagessätzen in Frage stellen, denn viele Strafzumessungen kennen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Das tut der Petent aber nicht. Eine Alternative, z.B. anderer Umrechnungssatz im vom Petenten nicht zitierten Satz 2, nennt der Petent nicht.

Keine Mitzeichnung
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StefanJ-- | Sun Feb 07 09:06:38 CET 2016 - Sun Feb 07 09:06:38 CET 2016

... ach, was machen denn dann die Schweden mit Straftätern, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können oder wollen? Bekommen die einen zinsgünstigen, nicht rückzahlbaren Kredit vom Staat dafür?

Und was heißt "bei uns die Zahlungsunfähigen die Gefängnisse füllen"? Haben Sie da offizielle Zahlen dafür?

Komisch, Blödsinn machen die Leute anscheinend gerne. Dafür geradestehen eher weniger.

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Abolitionist | Sat Feb 06 12:04:55 CET 2016 - Sat Feb 06 12:04:55 CET 2016

Das System der Geldstrafe nach Tagessätzen hat einen Fortschritt an Gerechtigkeit gebracht, indem die Reichen mehr und die weniger Reichen weniger bezahlen müssen. Aber wir haben das System von Schweden fehlerhaft übernommen, weshalb bei uns die Zahlungsunfähigen die Gefängnisse füllen. Daran hat man lange genug herumgedoktert. Es wird Zeit dieses Ärgernis abzuschaffen.

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