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Petition 63398

Arzneimittelwesen

Verschreibungspflicht für homöopathische Medikamente (Potenzen D4 bis D6) bei ggf. vorliegender Giftigkeit vom 19.01.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass homöopathische Medikamente der Potenzen D4 bis D6
verschreibungspflichtig sind, wenn sie als giftig gelten (Beispiele: Atropin, Arsen, Strychnin, Rizin usw.).

Begründung

Viele homöopathische Medikamente, wie beispielsweise Arsenicum album (weißes Arsen), basieren auf hochgradig
giftigen Substanzen, die in niedrigen Potenzen.eine schleichende Vergiftung verursachen.

Besonders gefährlich ist der Samen des Wunderbaumes (Ricinus communis D4)!

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