Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Wahlrecht für entmündigte Personen aufgehoben wird.
Begründung
Entmündigte Personen haben keinerlei Vollmachten eigenverantwortlich Geschäfte abzuwickeln.
Dieses Recht geht auf die Person über, die die Vormundschaft der entmündigten Person hat.
Dies gilt nicht für das Wahlrecht. Die entmündigte Person hat das Recht auf Abgabe einer eigenen Stimme.
Geht also der Wahlberechtigte zur Wahl mit seinem Vormund, so macht der Vormund das Kreuz auf dem Wahlschein für die entmündigte Person. Der Vormund entscheidet also im Namen der Person, nicht die Person selbst, unabhängig.
Beispiel: Ein Behindertenheim mit 40 geistig Behinderten, geführt vom DRK, alle über 18 Jahre. Alle haben volles Wahlrecht.
Nun haben alle Behinderten einen Vormund, nicht der Behinderte kreuzt den Wahlzettel an, sondern der Vormund.
Wie kann der Vormund wissen, wen der Behinderte wählen möchte? Also macht der Vormund für die Partei ein Kreuz, die der Vormund für richtig hält.