Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Fahrkosten für ein Ehrenamt (z. B. der Ehefrau) auch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Ehefrau selbst kein Einkommen hat, die Eheleute aber gemeinsam veranlagt sind.
Begründung
Es ist nicht verständlich, dass alle Steuern vom gemeinsamen Einkommen abgezogen werden, aber ein Steuerfreibetrag für die Kosten der Ehefrau (ohne eigenes Einkommen) nicht berücksichtigt wird.
Das Ehrenamt wird häufig von Ehefrauen, die nach der Erziehungszeit nicht mehr in ihren Beruf zurück gingen, als Ausgleich betrieben.