Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
keine Obergrenze für Bargeldzahlungen und Bargeldabhebungen einzuführen.
Begründung
Aus dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung ergibt sich, dass es auch eine Zahlungsmöglichkeit geben muss, die der Staat nicht nachvollziehen kann. Außerdem wird die Vertragsfreiheit unangemessen eingeschränkt wenn Bargeld nicht als Zahlungsweg vereinbart wird. Das einzige uneingeschränkte gesetzlich Zahlungsmittel würde abgeschafft. Bei Zwangsversteigerungen oder Sicherheitshinterlegung fiele auch die Möglichkeit weg Bargeld zu hinterlegen, sodass dann nur teurere selbstschuldnerische Bankbürgschaften als Sicherheit möglich sind.
Der Wegfall der Zahlungsfunktion von Bargeld sowie das geplante Abhebungslimit (Erfüllung des Anspruchs auf gesetzliche Zahlungsmittel in Form von Bankguthaben wird unmöglich gemacht) stellen einen Eingriff in dasEigentumsgrundrecht dar.