Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, im Zuge der Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes auch die Bewertungsverfahren nach dem Bewertungsgesetz so anzupassen, dass Erben von Grundvermögen nicht zur Veräußerung des Grundbesitzes gezwungen werden.
Begründung
Mit einem maxi- oder minimal-invasiven Eingriff wird es nicht getan sein, die Erbschaftsteuer bedarf einer grundlegenden Reform (siehe Kahle, DB 44/2015, S13 Rödl, DB 44/2015,S 15). Dazu gehört auch das Bewertungsgesetz (BewG), das insbesondere Grundvermögen in Ballungsgebieten extrem benachteiligt.
Das Grundvermögen ist wesentlicher Baustein einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung, diese Freiheit sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Nur Latifundien, Monopole und Oligopole gefährden ein friedvolles und wohlstandsförderndes Zusammenleben. Wer bereits den Mittelstand und die kleinen Vermögen sozialisiert, sorgt für Unfreiheit und wirtschaftlichen Niedergang. Das fängt mit einem übermäßigen steuerlichen Zugriff an und eskaliert vollends, wenn ein Erbe zur Veräußerung gezwungen wird, nur um die Erbschaftsteuer aufbringen zu können, das Übermaß also in einen Eigentumsverlust umschlägt. Die Finanzämter in Bayern verweigern jede Stundung, sie verweisen allenfalls auf den möglichen Vollstreckungsaufschub!
Die Geschäftspartner dieser Notverkäufe sind übrigens Grundstücksspekulanten, sie treiben die Bodenrichtwerte nach oben. Nicht nur beim Betriebsvermögen, sondern auch beim Grundvermögen besteht erheblicher Reformstau.