Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf die Gleichstellung von Mann und Frau auch bei allen Dienstleistungen geachtet wird, bei denen eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter nicht notwendig ist. Ferner soll der Deutsche Bundestag beschließen, welche unterschiedlichen Behandlungen im konkteten Falle zulässig sind.
Begründung
Es finden sich zahlreiche Beispiele für untschiedliche Behandlungen zwischen Mann und Frau bei gängigen Dienstleistungen. Gemeint sind z.B. Dienstleistungsanbieter, die für ein Geschlecht eine bestimmte Dienstleistung kostenfrei anbieten, die selbe Dienstleistung für das jeweilige andere Geschlecht jedoch kostenpflichtig ist. Auch gemeint sind Dienstleistungen, für die speziel für ein Geschlecht einen Rabatt oder eine sonstige Vergünstigung gilt und für das jeweilige andere Geschlecht nicht.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Eine Internetplattform bietet unter ihren Mitgliedern eine Kommunikationsplattform im Netz. Die Kontaktaufnahme von eines weiblichen Mitgliedes zu anderen Migliedern ist kostenfrei, die Kontaktaufnahme von männlichen Mitgliedern zu anderen ist kostenpflichtig. Diese Vorgehensweise steht im Gegensatz zur im Grundgesetz verankerten Gleichberechtigung von Mann und Frau.