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Petition 63773

Private Krankenversicherung

Auszahlung personenbezogener Rückstellungen bei den PKV bei Vertragsauflösung vom 07.02.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass personenbezogene Rückstellungen bei den Privaten Krankenversicherungen (PKV) im Fall einer Vertragsauflösung ausgezahlt werden.

Begründung

Aktuell ist die grundgesetzlich garantierte Vertragsfreiheit im PKV-Bereich aufgehoben. Langjährig Versicherte verlieren bei einem Versicherungswechsel einen Großteil der durch sie bezahlten Altersrückstellungen zugunsten der bestehenden Versicherung.
Damit kann eine Versicherungsgesellschaft mit langjährigen Kunden nach gusto umspringen.
Massive Leistungsverschlechterungen, sittenwidrig hohe Tariferhöhungen und an Schikane grenzende Aktionen sind mein aktueller Erfahrungshintergrund im Umgang mit der PKV, bei der ich seit 20 Jahren versichert bin.
Nicht nur kann sich die Firma sicher sein, dass ich das alles schlucken muss.
Im Gegenteil: sie kann es gezielt darauf anlegen, dass ich irgendwann zermürbt aufgebe und wechsle. Damit hätte die Firma einen - geschätzt - sechsstelligen Betrag als Profit vereinnahmt.

Es ist schon Hürde genug, bei einem Versicherungswechsel eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen zu lassen. Es kann nicht sein, dass man noch dazu mit dem Diebstahl der selbst aufgebauten Rücklagen bestraft wird. Dies verleitet die PKV-Gesellschaften geradezu dazu, die Mitglieder zum Austritt zu nötigen.

In meinem Fall wurde bspw. aus einer rund 800,- Euro betragenden Zahnarztrechnung nach sicher mühsamen aufwendigen Prüfung ein Betrag von 3,45 Euro für eine Desinfektion herausgerechnet. Auf Nachfrage wurde mir mit drei Absätzen mitgeteilt, das sei zwar sicher eine sinnvolle Maßnahme gewesen, aber man wolle das dennoch nicht leisten. Nachdem ich das auf der Facebook-Seite der PKV-Gesellschaft darstellte und darauf hinwies, dass es sich nach allen Recherchen um eine "abrechenbare Leistung" handelt, erhielt ich noch ein ganzseitiges Schreiben der Versicherung. Nun wurden sicher 1-2 Stunden investiert, um 3,45 Euro zu sparen. Das ist betriebswirtschaftlich nur nachvollziehbar, wenn ganz gezielt die Altersrückstellungen einkassiert werden sollen.
Ich halte dies für klar rechtsmissbräuchlich.
Unnötig zu erwähnen, dass die Versicherung die Tarife von eben noch etwas über 350,- auf nun über 500,- Euro erhöht hat. Unlängst wurde auch aufgrund einer Fehlbuchung meinerseits eine von mir verschuldete Unterzahlung von deutlich unter 100,- Euro ohne Warnung an einen Anwalt und von diesem dann an ein Inkassobüro gegeben. Mit Vervierfachung der offenen Summe, versteht sich.
All das ist nach dieser langjährigen Geschäftsbeziehung nicht anders erklärbar als durch den glasklar beabsichtigten Diebstahl meiner Rückstellungen.

Dem muss der Gesetzgeber entgegenwirken.

Bei Beendigung des Versicherungsvertrages müssen die Rückstellungen ausgeschüttet werden. Danke.

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