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Petition 63779

Strafverfahren

Keine Bekanntgabe persönlicher Daten von Opfern einer Straftat/Priorität des Opferschutzes vom 07.02.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, dass die persönlichen Daten des Opfers einer Straftat dem potentiellen Täter (bzw. den Tätern) nicht zur Kenntnis gelangen.

Begründung

Das muss sowohl für die Strafverfolgungsbehörden, wie auch für die Rechtsvertretung des oder der Angeklagten gelten, die bekanntermaßen auch Organe der Rechtspflege sind. Auch in Straf- und Zivilverfahren dürfen nur Staatsanwaltschaft und Gericht die Personendaten erfahren und unter Verschluss halten.
Die Reaktionen in der Bevölkerung nach den tätlichen Übergriffe in der Silvesternacht haben offenkundig werden lassen, dass es eine von den politisch Verantwortlichen weit unterschätzte Verunsicherung in der Bevölkerung gibt hinsichtlich des Gefühls, schutzlos Straftätern ausgeliefert zu sein.
In meiner These sehe ich mich dadurch bestärkt, dass zunächst in Köln nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Anzeigen bei der Polizei einging. Erst nachdem der Skandal öffentlich wurde, haben sich rund 700 weitere Opfer getraut, Anzeige zu erstatten. Der Grund, keine Anzeige zu erstatten, ist in der Angst der Opfer zu sehen, nach Bekanntwerden ihrer Personendaten Racheakten und Nötigung, ggf. auch gegenüber Familienmitgliedern und dem persönlichen Eigenturm ausgesetzt zu sein. Dass Menschen aus Angst vor neuerlicher Gewalt keine Anzeige erstatten, ist auch keine neue Erkenntnis. Diese wurde nur zu Gunsten eines meines Erachtens falsch verstandenen Offenkundigkeitsprinzips gegenüber dem Interesse des Täters, zu wissen wer was gegen ihn vorbringt, bei der Rechtsgüterabwägung zurückgestellt. Diese Betrachtungsweise untergräbt jedoch in massiver Weise das Vertrauen in den Rechtsstaat, weil dadurch im Ergebnis gerade dem Unrecht Vorschub geleistet wird. Angesichts der neuerlichen Eskalation von Straftaten generell wird von der Bevölkerung, nach meiner Einschätzung, ein Paradigmenwechsel erwartet. Das heißt, künftig muss angesichts der Entwicklung auf dem Gebiet der Kriminalität bei der Rechtsgüterabwägung dem Opferschutz Priorität eingeräumt werden. Dies sollte die legislative Gewalt kurzfristig realisieren. Die Verwirklichung meiner Petition würde in diesem Sinne das Vertrauen in Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit in starkem Maße befördern.

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