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Petition 64389

Private Krankenversicherung

Verpflichtung von Ärzten zur Durchführung von Behandlungen im Standardtarif vom 04.03.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die im Jahr 1994 eingeführten Standardtarife der Privaten Krankenkassen (PKV) auch in der Praxis umgesetzt werden müssen, um die Patienten, die sich eine Vollversicherung in der PKV nicht mehr leisten können, zu schützen. Die PKVen haben zwar Standardtarife mit Leistungskatalogen entwickelt, jedoch keine Verträge mit den KVen geschlossen, sodass die Standardverträge in den Arztpraxen nicht umgesetzt werden.

Begründung

Wer heute der Aufforderung des BMFG auf der Homepage folgt und sich an einen Kassenärztlichen Verband (KV) wendet und fragt, welche Ärzte denn nach den Regeln des Standardtarifs behandeln und abrechnen, bekommt entweder gar keine Antwort (KV Schleswig-Holstein) oder bekommt erklärt, dass die PKVen sich bisher geweigert hätten, mit den KVen Verträge abzuschließen, die eine flächendeckende Behandlung von Versicherten nach dem Standardtarif zulassen. (Zahnärztliche KV Schleswig-Holstein). Immerhin haben die Vertragspartner seit 1994 Zeit gehabt, Verträge abzuschließen. Da offensichtlich die Parteien kein Interesse an einer Einigung haben, ist der Gesetzgeber gefordert, die Verbraucher zu schützen, indem er die Vertragspartner zur Vertragsumsetzung verpflichtet.

Das beschriebene Problem dürfte inzwischen eine sehr große Zahl von PKV-Versicherten angehen, die aufgrund der Beitragsexplosion nur noch den Standardtarif als Ausweg haben und aktuell nicht wissen, ob sie überhaupt versorgt werden und zu welchen Konditionen. In den meisten Fällen dürften die Ärzte, selbst wenn sich der Patient als Standardtarif-Versicherter zu erkennen gibt, ihre Abrechnung nach der Gebührenordnung für PKV-Versicherte vornehmen und damit die Betroffenen in neue finanzielle Probleme stürzen.

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