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Diskussion zur Petition 64429

Geschlechterspezifische Fragen

Verschärfende Gesetzgebung hinsichtlich Gewalt und Ausgrenzung von Männern und Jungen vom 07.03.2016

Diskussionszweig: Kann Mann sich vor lügenden Frauen ausreichend verwahren?

ernüchternd | 11.04.2016 - 17:17

Kann Mann sich vor lügenden Frauen ausreichend verwahren?

Anzahl der Antworten: 1

In den USA, aus denen die Gender-Mainstream- Bewegung kommt, war
sie ursprünglich und ist dort auch noch ein Produkt der Queer-Bewegung.
Sie, wie in grauer Vorzeit auch die Frauenbewegung, kam von dort nach
Deutschland herübergeschwapp. In Metropolregionen in den USA, trauen
sich Männer kaum noch, allein mit einer Frau in den Aufzug zu steigen.
Nach der Fahrstuhlfahrt, oben angekommen und wieder vor Zeugen
stehend, haben sie häufig damit zu leben, dass ihre Mitfahrerin sich
plötzlich wild gebärdend und schreiend gibt. Ihnen werden dabei
schlimmste Vorwürfe bezüglich einer vermeintlich gerade in der
Fahrstuhlkabine vorgenommenen sexuellen Belästigung oder Nötigung
gemacht.

Ein Phänomen, von dem man in den USA schon seit langer Zeit betroffen
ist und hierüber auch immer wieder in Berichten liest. Man weiß es und
unternimmt, trotz vermeintlich fortschrittlicher, weil unter Gesichtpunkten
des Gender- Mainstream stehenden Politik und Rechtsprechung, Nichts.
Auch dort trifft man auf eine nicht ausgereizte, weil in weiten Zügen auf
Nichtheterosexuelle beschränkte, geschlechterspezifisch betrachtete
Politik der Gleichstellung, die solche Taten bislang aber auch nicht zu
verhindern wusste.

Auch das Thema häusliche Gewalt gegen Männer, dass zwar schon lange
vorhanden und ebenso ignoriert und verschwiegen wird, gewinnt in
Zukunft immer mehr an Wichtigkeit. In Sachen häuslicher Gewalt haben
Männer hier wie dort demnach überhaupt noch keine Chance, ihre
Interessen vertreten zu bekommen, werden sie von ihrer Partnerin
beispielsweise geschlagen oder gedemütigt. Weder Ärzte noch Anwälte
helfen Männern, die sich vertauensvoll an sie wenden. Zumeist werden
Männer ignoriert, bitten sie mit solchen Problemen um Hilfe.

Männern wird Recht als Gewaltopfer erkannt zu werden, zumeist erst
zuerkannt sofern es zu spät ist. Männer müssen erschossen, erstochen
oder vergiftet aufgefunden werden, damit Polizei und Richter einmal mehr
über die ernüchternde Erkenntnis, die Einsicht erfahren, dass Gewalt im
häuslichen Bereich und in jeder Form auch von Frauen ausgeht.

Viele Frauen - zur Zeit liest man beinahe täglich davon - denken sich in
einem anderem Zusammenhang beispielsweise Vergewaltigungen aus,
die sie zur Anzeige bringen. Sie behaupten, von Flüchtlingen vergewaltigt
worden zu sein.

Der Fall des 13- Jährigen Mädchens, das einer Familie, die aus
Weirussland kommt angehört und seine Vergewaltigung erfand, rief
massive Proteste der so genannten „Russlanddeutschen“ hervor. Obwohl
bereits bekannt war, dass es bezüglich seiner angeblich vorgekommenen
Vergewaltigung gelogen hatte, wurde diese Lüge zum Anlass genommen,
um auf widerwärtige Weise gegen Ausländer zu hetzen. Dieses
Fehlverhalten einer Volksgruppe führte sogar zu politischen und
diplomatischen Verwicklungen.

Auch in zahlreichen anderen Fällen versuchen Frauen und Mädchen jeder
Alterklasse, hiermit Männer bewusst zu diskreditieren und die Gesellschaft
mit falschen Darstellungen zu lenken.

Eine junge Frau von Anfang 20 brachte in Ostfriesland angeblich eine
Vergewaltigung eines Teenagers zur Anzeige. Tatsächlich, so stellte sich
wenig später heraus, hatte sie in ihrem Beitrag, den die Polizei entdeckte,
berichtet, im Auricher Stadtgebiet sei eine 16-Jährige vergewaltigt worden.
Sie warf darin der Polizei vor, nicht tätig geworden zu sein.

Außerdem beschuldigte sie die Medien, diesen Sachverhalt bewusst zu
verschweigen. Wie die Polizei mitteilte, besteht aufgrund der
Formulierungen der 20-Jährigen der Verdacht der Volksverhetzung.
Zudem habe sie im Zuge der Ermittlungen die Polizei beleidigt.

Eng vor Gericht wurde es jüngst für einen Familienfamilienvater in
Schleswig-Holstein. Seine drei Töchter bezichtigten ihn des sexuellen
Missbrauchs. Fünf Jahre Haft forderte die Staatsanwältin für den
achtmaligen, angeblichen Missbrauch, der als schwerer Vorwurf gegen
den von seiner Frau getrennt lebenden Vater, der sich das Sorgerecht für
sie noch mit ihr teilte, im Raume stand. Gut für den bedauernswerten
Mann, dass es in seltenen Fllen auch Richter gibt, die sich nicht blenden
lassen.

Nach erheblichen Widersprüchen in den Aussagen der Mädchen, blieben
noch zu prüfende Tatvorwürfe zu vermuteten vier Taten. Bei der
Befragung hierzu wurden die Angaben der angeblich zu Opfern schweren
sexuellen Missbrauchs gewordenen Töchter zusehends schwammiger.

Die Aussagen zu den Tatvorwürfen wurden sogar so verworren, dass sie
nicht mehr weiterverfolgt werden konnten. Der Vater wurde bereits 2015
aus der Untersuchungshaft entlassen und für die bis dahin verbüßte
Haftzeit jetzt entschädigt.
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