Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Gesetzgebung gegen jede Art von Gewalt und Ausgrenzung von Männern und Jungen im öffentlichen wie im häuslichen Raum stark zu verschärfen; die Abschaffung der Zentralstellen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen, zu Gunsten der Einrichtung von Zentralstellen für Gleichstellung nach Gender und zusätzlicher Einrichtung von Zentralstellen zum Schutz des Mannes und von Jungen vor jeglicher Art von Ausgrenzung und Gewalt, vorzunehmen.
Begründung
Nicht nur Gewalt ist eine Thematik in unserer Gesellschaft, in deren Zusammenhang parteipolitische wie geschlechterpolitisch einseitig verlaufende Interessen hinten an gestellt werden müssen, um verhindert werden zu können. Bei Gewalttaten tun sich zur Gewalt bereite Frauen häufig mit eben solchen Männern zusammen, um Dritte zu schädigen, oder tun sich diesbezüglich selbst hervor. Häusliche Gewalt gegen Männer geht von Frauen aus. Allerdings sollen nur Strafen für Gewalttäter, nicht die für Gewalttäterinnen zu verhängenden, verschärft werden.
Das Gewaltmonopol des Staates versagt. Aus der Politik resultierend, steht ein legislativer Mangel, der Möglichkeit im Weg, das Bewusstsein in der Gesellschaft, mithilfe von für Männer gleichberechtigenden Gesetzen, schärfen zu wollen, damit es zu ihrem und den Schutz von Jungen vor jeglicher Art von Gewalt im häuslichen wie im öffentlichen Raum kommen kann, der nicht erst in Zukunft immer mehr an Wichtigkeit gewinnt. Ohne erkennbare Änderungen anstreben zu wollen, erfahren Politik und Justiz keine Einsicht, dass Gewalt in jeder Form gegenüber friedliebenden und gewaltfrei lebenden Männern und Jungen im häuslichen und öffentlichen Bereich nicht nur von Männern, sondern häufig von Frauen ausgeht.
Männer und Jungen erleiden auf Grund der gegen sie gerichteten Gewalt erhebliche Belastungen. Trotz langer bekannter, ernüchternder Erkenntnisse, dass Männer und Jungen nachweislich Opfer perfider psychischer oder sichtbar brutalster körperlicher oder sexualisierter Gewalt werden, die bis zum Tod führen kann, wird immer noch gesellschaftlich ignoriert, verdrängt, vertuscht und verschwiegen.
Gerade in Kitas und an Schulklassen werden Jungen von Seiten der Erzieherinnen und Klassenlehrerinnen geschlechterspezifisch ausgegrenzt. In der Arbeitswelt, führen familienpolitische Einflüsse in den Unternehmen zur Ausgrenzung von Männern. Väter sind zu Helden und Homosexuelle zu Familienmenschen hochstilisiert worden. Mütter erschienen schon immer besonders schützenswert. Alleinstehende Frauen genießen zusätzlich den besonderen, gleichberechtigenden, geschlechterspezifischen Schutz. Im Kündigungsfalle steht alleinstehenden Männern kein einseitig ausgelegter Schutz zur Verfügung.
Homosexuelle dürfen in Deutschland heiraten. Jungen können, kommt es zu weiteren, derzeit angestrebten Gesetzeskonstellation, von zwei verheirateten Päderasten adoptiert werden. Nach neuerer Nomenklatur der Medien, die politischen Vorgaben folgt, werden Väter zu Helden überhoben. Zu beiden Ehepartnern Papa sagen zu müssen, lässt Jungen den Eindruck entstehen, in einer Doppelheldenfamilie aufzuwachsen. Im anderen Falle wird welche geben, die nicht wissen, zu welchem Mann sie in diesen Familienkonstellationen Mama sagen sollen.
Psychologen und Psychotherapeuten reiben sich die Hände. Der Allgemeinheit entstehenden Folgekosten, für psychologische Behandlungen hierdurch verwirrter Heranwachsender, und für Scheidungsfälle, die kaum abzuschätzen sind.
in den meisten Fällen auch der organisierten Kriminalität, die international
verbunden ist und entsprechend Länderbergreifend handelt,
zuzuschreiben sind, hieran interessiert sein, sie zu verhindern. Als Behörde wäre auch hier eine Installation entsprechender geschlechterspezifischer Gleichstellungsstellen, die insbesondere auch die Rechte von Jungen parteipolitisch unabhängig schützen, denkbar.
Bevor im Jahre 2014 der jetzige BKA-Präsident nach der Edathy-Affäre
sein Amt antrat, hatte der während seiner Amtszeiten in Bremen parteilos
tätige, verschiedene Funktionen inne. Zunächst 1996, im Innenressorts,
später, seit 2009, als Polizeipräsident und seit 2011 als Staatsrat des jetzt
noch amtierenden Innensenators.
Vermutlich war er deshalb sehr zeitnah von solchen Fällen, wie mit dem
Maskenmann in Verbindung mit Ereignissen in Horn und Findorff, dem
des Edathy und der BKA- Liste und dem Fall Kevin informiert, die speziell
mit der sexuellen und körperlichen Gewalt gegen Jungen aber auch mit
den vielfältigen, anderen Formen der Gewalt gegen Kinder,
zusammenhängen.
Sein Engagement in Bremen richtete sich auch außerhalb der Medien-Öffentlichkeit eindeutig gegen jede Form von Gewalt, die sich gegen Kinder richtet. Wobei die Themenbereiche der Kinderpornografie und - prostitution immer hervorstachen.
Der Fall Edathy ist nicht nur insoweit als Auffällig zu bezeichnen, als das
der Betroffene, der sich ja nur Material beschafft haben soll, um es
anzusehen, seine Privatspähre, selbst als in der Öffentlichkeit stehender,
nun ehemaliger Bundestagsabgeordneter, als geschützt sehen will.
Wer aber eines Vorwurfes wegen, der nach seiner Meinung haltlos sei, ein
Problem hat, im Zweifel sein Haus oder seine Wohnung von innen zu
zeigen, hat vermutlich seine Gründe hierfür.
In solchen Fällen, in denen Wähler davon ausgehen, dass der von einem Verdacht gegen sich Betroffene, es doch nur zu seiner Entlastung zuließe, seine Wohnung
öffentlich zu zeigen, es ihm jedoch aus unerfindlich erscheinenden Gründen trotzdem widerstrebt, entsprechend zu handeln, geraten Wähler zusehends ins Grübeln.
Das Verfahren gegen ihn wurde gegen die Auflage einer Geldzahlung an
den Kinderschutzbund eingestellt. Er ist nicht vorbestraft, sagt selbst, dass
er für die Einstellung des Verfahrens nicht einmal ein Geständnis habe
ablegen brauchen und darf in fünf Jahren in der SPD weitermachen.
Eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen in der Bremischen
Bürgerschaft, hatte zum Inhalt, ob eine BKA-Liste mit allen Namen, auch
dem des Edathy, schon 2012 dem LKA in Bremen vorgelegen habe. Dem
LKA Bremen sowie allen anderen Landeskrminalämtern, sollen zu diesem
Zeitpunkt mit den gesamten Inhalten der Liste informiert worden sein.
Im Rahmen der Antwort des Senats der Bremischen Bürgerschaft wurde
verlautbar, dass sich das LKA Bremen auf die Einlassung zur
Beantwortung der weitergeleiteten kleinen Anfrage der Grünen
beschränkte, dass nur die Namen von Bremern, die auf der Liste standen,
zum Zeitpunkt des Vorliegens der Liste, von Relevanz gewesen seien.
Zudem wurden die hierin enthaltenen Informationen angeblich nicht
außerhalb der Reihen der LKA-Mitarbeiter kenntlich gemacht.
Letztendlich war es ein Polizist aus Nienburg, der den Namen Edathy
auf der ihm zugänglichen Liste entdeckte und die Sache ins Rollen
brachte. Nicht ein LKA-Mitarbeiter aus Niedersachsen. Die
Tageszeitung: „Die Harke“, aus dem niedersächsischen Landkreis
Nienburg, brachte durch ihre Aufdeckungen den Fall Edathy an die
Öffentlichkeit und ins Rollen. Die letzte Bundestagswahl stand kurz
bevor.
Interessant, wie sich im Nachhinein herausstellte, auch die
Verhaltensweise des ehemaligen BKA-Chefs Zierke, der erst von Nichts
wusste, weil angeblich auf Grund der Menge der Daten und der
Personalbesetzung nicht nach Prominamen in seinem Hause
recherchiert worden sei. Die Liste wurde deshalb 2012 an die LKA der
16 Bundesländer weitergegeben.
Während einer durch die Mitarbeiter des BKA vorgenommenen
Recherche in 2013, wurden die aber doch fündig. Nicht nur was die
Prominamen anging. Auch Namen von Kinderärzten, Sozialpädagogen
oder Lehrern fanden sich unter den über 800 im Bundesgebiet verteilten
Verdächtigen, die beim Anbieter aus Übersee entsprechendes Material
geordert haben.