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Diskussion zur Petition 64429

Geschlechterspezifische Fragen

Verschärfende Gesetzgebung hinsichtlich Gewalt und Ausgrenzung von Männern und Jungen vom 07.03.2016

Diskussionszweig: Hintergründe, die nachdenklich machen Teil 3: Der Fall Edathy - Das BKA kann auch dahinter

ernüchternd | 11.04.2016 - 20:07

Hintergründe, die nachdenklich machen Teil 3: Der Fall Edathy - Das BKA kann auch dahinter

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Auch das BKA kann vor dem Hintergrund, dass nicht nur Verbrechen gegen Kinder
in den meisten Fällen auch der organisierten Kriminalität, die international
verbunden ist und entsprechend Länderbergreifend handelt,
zuzuschreiben sind, hieran interessiert sein, sie zu verhindern. Als Behörde wäre auch hier eine Installation entsprechender geschlechterspezifischer Gleichstellungsstellen, die insbesondere auch die Rechte von Jungen parteipolitisch unabhängig schützen, denkbar.

Bevor im Jahre 2014 der jetzige BKA-Präsident nach der Edathy-Affäre
sein Amt antrat, hatte der während seiner Amtszeiten in Bremen parteilos
tätige, verschiedene Funktionen inne. Zunächst 1996, im Innenressorts,
später, seit 2009, als Polizeipräsident und seit 2011 als Staatsrat des jetzt
noch amtierenden Innensenators.

Vermutlich war er deshalb sehr zeitnah von solchen Fällen, wie mit dem
Maskenmann in Verbindung mit Ereignissen in Horn und Findorff, dem
des Edathy und der BKA- Liste und dem Fall Kevin informiert, die speziell
mit der sexuellen und körperlichen Gewalt gegen Jungen aber auch mit
den vielfältigen, anderen Formen der Gewalt gegen Kinder,
zusammenhängen.

Sein Engagement in Bremen richtete sich auch außerhalb der Medien-Öffentlichkeit eindeutig gegen jede Form von Gewalt, die sich gegen Kinder richtet. Wobei die Themenbereiche der Kinderpornografie und - prostitution immer hervorstachen.

Der Fall Edathy ist nicht nur insoweit als Auffällig zu bezeichnen, als das
der Betroffene, der sich ja nur Material beschafft haben soll, um es
anzusehen, seine Privatspähre, selbst als in der Öffentlichkeit stehender,
nun ehemaliger Bundestagsabgeordneter, als geschützt sehen will.

Wer aber eines Vorwurfes wegen, der nach seiner Meinung haltlos sei, ein
Problem hat, im Zweifel sein Haus oder seine Wohnung von innen zu
zeigen, hat vermutlich seine Gründe hierfür.

In solchen Fällen, in denen Wähler davon ausgehen, dass der von einem Verdacht gegen sich Betroffene, es doch nur zu seiner Entlastung zuließe, seine Wohnung
öffentlich zu zeigen, es ihm jedoch aus unerfindlich erscheinenden Gründen trotzdem widerstrebt, entsprechend zu handeln, geraten Wähler zusehends ins Grübeln.

Das Verfahren gegen ihn wurde gegen die Auflage einer Geldzahlung an
den Kinderschutzbund eingestellt. Er ist nicht vorbestraft, sagt selbst, dass
er für die Einstellung des Verfahrens nicht einmal ein Geständnis habe
ablegen brauchen und darf in fünf Jahren in der SPD weitermachen.

Eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen in der Bremischen
Bürgerschaft, hatte zum Inhalt, ob eine BKA-Liste mit allen Namen, auch
dem des Edathy, schon 2012 dem LKA in Bremen vorgelegen habe. Dem
LKA Bremen sowie allen anderen Landeskrminalämtern, sollen zu diesem
Zeitpunkt mit den gesamten Inhalten der Liste informiert worden sein.

Im Rahmen der Antwort des Senats der Bremischen Bürgerschaft wurde
verlautbar, dass sich das LKA Bremen auf die Einlassung zur
Beantwortung der weitergeleiteten kleinen Anfrage der Grünen
beschränkte, dass nur die Namen von Bremern, die auf der Liste standen,
zum Zeitpunkt des Vorliegens der Liste, von Relevanz gewesen seien.
Zudem wurden die hierin enthaltenen Informationen angeblich nicht
außerhalb der Reihen der LKA-Mitarbeiter kenntlich gemacht.

Letztendlich war es ein Polizist aus Nienburg, der den Namen Edathy
auf der ihm zugänglichen Liste entdeckte und die Sache ins Rollen
brachte. Nicht ein LKA-Mitarbeiter aus Niedersachsen. Die
Tageszeitung: „Die Harke“, aus dem niedersächsischen Landkreis
Nienburg, brachte durch ihre Aufdeckungen den Fall Edathy an die
Öffentlichkeit und ins Rollen. Die letzte Bundestagswahl stand kurz
bevor.

Interessant, wie sich im Nachhinein herausstellte, auch die
Verhaltensweise des ehemaligen BKA-Chefs Zierke, der erst von Nichts
wusste, weil angeblich auf Grund der Menge der Daten und der
Personalbesetzung nicht nach Prominamen in seinem Hause
recherchiert worden sei. Die Liste wurde deshalb 2012 an die LKA der
16 Bundesländer weitergegeben.

Während einer durch die Mitarbeiter des BKA vorgenommenen
Recherche in 2013, wurden die aber doch fündig. Nicht nur was die
Prominamen anging. Auch Namen von Kinderärzten, Sozialpädagogen
oder Lehrern fanden sich unter den über 800 im Bundesgebiet verteilten
Verdächtigen, die beim Anbieter aus Übersee entsprechendes Material
geordert haben.
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