Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Gesetzgebung gegen jede Art von Gewalt und Ausgrenzung von Männern und Jungen im öffentlichen wie im häuslichen Raum stark zu verschärfen; die Abschaffung der Zentralstellen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen, zu Gunsten der Einrichtung von Zentralstellen für Gleichstellung nach Gender und zusätzlicher Einrichtung von Zentralstellen zum Schutz des Mannes und von Jungen vor jeglicher Art von Ausgrenzung und Gewalt, vorzunehmen.
Begründung
Nicht nur Gewalt ist eine Thematik in unserer Gesellschaft, in deren Zusammenhang parteipolitische wie geschlechterpolitisch einseitig verlaufende Interessen hinten an gestellt werden müssen, um verhindert werden zu können. Bei Gewalttaten tun sich zur Gewalt bereite Frauen häufig mit eben solchen Männern zusammen, um Dritte zu schädigen, oder tun sich diesbezüglich selbst hervor. Häusliche Gewalt gegen Männer geht von Frauen aus. Allerdings sollen nur Strafen für Gewalttäter, nicht die für Gewalttäterinnen zu verhängenden, verschärft werden.
Das Gewaltmonopol des Staates versagt. Aus der Politik resultierend, steht ein legislativer Mangel, der Möglichkeit im Weg, das Bewusstsein in der Gesellschaft, mithilfe von für Männer gleichberechtigenden Gesetzen, schärfen zu wollen, damit es zu ihrem und den Schutz von Jungen vor jeglicher Art von Gewalt im häuslichen wie im öffentlichen Raum kommen kann, der nicht erst in Zukunft immer mehr an Wichtigkeit gewinnt. Ohne erkennbare Änderungen anstreben zu wollen, erfahren Politik und Justiz keine Einsicht, dass Gewalt in jeder Form gegenüber friedliebenden und gewaltfrei lebenden Männern und Jungen im häuslichen und öffentlichen Bereich nicht nur von Männern, sondern häufig von Frauen ausgeht.
Männer und Jungen erleiden auf Grund der gegen sie gerichteten Gewalt erhebliche Belastungen. Trotz langer bekannter, ernüchternder Erkenntnisse, dass Männer und Jungen nachweislich Opfer perfider psychischer oder sichtbar brutalster körperlicher oder sexualisierter Gewalt werden, die bis zum Tod führen kann, wird immer noch gesellschaftlich ignoriert, verdrängt, vertuscht und verschwiegen.
Gerade in Kitas und an Schulklassen werden Jungen von Seiten der Erzieherinnen und Klassenlehrerinnen geschlechterspezifisch ausgegrenzt. In der Arbeitswelt, führen familienpolitische Einflüsse in den Unternehmen zur Ausgrenzung von Männern. Väter sind zu Helden und Homosexuelle zu Familienmenschen hochstilisiert worden. Mütter erschienen schon immer besonders schützenswert. Alleinstehende Frauen genießen zusätzlich den besonderen, gleichberechtigenden, geschlechterspezifischen Schutz. Im Kündigungsfalle steht alleinstehenden Männern kein einseitig ausgelegter Schutz zur Verfügung.
Homosexuelle dürfen in Deutschland heiraten. Jungen können, kommt es zu weiteren, derzeit angestrebten Gesetzeskonstellation, von zwei verheirateten Päderasten adoptiert werden. Nach neuerer Nomenklatur der Medien, die politischen Vorgaben folgt, werden Väter zu Helden überhoben. Zu beiden Ehepartnern Papa sagen zu müssen, lässt Jungen den Eindruck entstehen, in einer Doppelheldenfamilie aufzuwachsen. Im anderen Falle wird welche geben, die nicht wissen, zu welchem Mann sie in diesen Familienkonstellationen Mama sagen sollen.
Psychologen und Psychotherapeuten reiben sich die Hände. Der Allgemeinheit entstehenden Folgekosten, für psychologische Behandlungen hierdurch verwirrter Heranwachsender, und für Scheidungsfälle, die kaum abzuschätzen sind.
Zu dem Themenkreis: „Gewalt in Deutschland“ wird in den vergangenen Wochen besonders häufig berichtet. Strafen für Gewalttäter sollen verschärft werden. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass sich bei Gewalttaten, Frauen häufig mit hervortun. Auch häusliche Gewalt gegen Männer geht von Frauen aus. Die Notwendigkeit der Installation besonderer Schutzmechanismen, die gewaltfrei und friedvoll lebende Männer im häuslichen und im öffentlichen Raum vor Gewalt sowie auch psychischer Gewalt schützen und auch den Schutz von Jungen vor Gewalt jeglicher Art implementieren, kann nich von der Hand gewiesen werden.
Seit der Einführung des „Gender“, hat sich noch nicht sehr viel Neues für gleichlautende und ähnliche Problematiken in Sachen Gewalt, der ebenso Männer ausgesetzt sind, wie Frauen, ergeben. Weder bei den politischen Vorgaben noch bei den bislang an den Tag gelegten Handlungsweisen Verantwortlicher aus Politik und Behörden, lassen sich spürbare Änderungen erkennen. Gewalt ist jedoch eine Thematik in unserer Gesellschaft, in deren Zusammenhang parteipolitische Interessen hintan gestellt werden sollten, um sie verhindern zu können.
Insbesondere Frauen sind hier auf Grund ihrer politischen, geschlechterspezifischen Gleichstellungsbemühungen immer noch wortführend beziehungsweise erhalten besondere Berücksichtigung. Mit der Einüfhrung und der politisch bislang weitestgehend einseitig verlaufenden Betrachtung des Gender-Themas, erfahren sie noch mehr gesetzliche Unterstützung in Sachen Gleichberechtigung, als zuvor.
Während Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereits täglich, zur Zeit auch über Plakataktionen, in der Medienberichterstattung bercksichtigt werden und sich somit in den Köpfen der Menschen, als schlimme Ereignisse der Gewalt manifestieren konnten, sieht es für Jungen und Männer diesbezüglich noch Mau aus.
Das sich eine so kopflastige Bewertung von Straftaten vor Gerichten bei gleichartigen Gewalttaten überhaupt einstellen konnte, denen Jungen wie Männer gleichfalls zum Opfer fallen, wie Mädchen und Frauen, liegt insbesondere auch an der einseitig betriebenen Gleichstellungspolitik. Auch fehlt es an der möglichen aber nicht ausreichend vollzogener Installation gesetzlicher Vorgaben, die eine Gleichberechtigung von Männern betreiben helfen.
Die Gleichstellung wird vornehmlich von Frauenrechtlerinnen und deren Vertreterinnen, aus ihren so genannten Gleichstellungsstellen, die zumeist auch Frauenbüros sind, heraus betrieben. Klar und deutlich wird immer wieder, dass sie sich mehr dem Anachromismus der Frauenrechtsbewegung widmen, als sich neueren Vorgaben in der geschlechterspezifischen Gleichstellungspolitik nach Gendervorgaben ausreichend öffnen zu wollen.
Dabei ist das Thema in den Debatten zum Gender-Mainstream noch längst nicht ausreichend behandelt und ausgereizt worden. Für die gesetzliche Umsetzung, die dem noch nicht vorhandenen, geschlechterspezifischen Schutz vor jeglicher Art von Gewalt für Jungen und Männer in der Öffentlichkeit und im häuslichen Raum dienlich sein kann, ist es zudem hervorragend geeignet.
Zu viel Geld wurde bislang aus Gendermitteln für die Installation von „Fettnäpfchen“ in Bremen und Andernorts zumindest an allen staatlichen Institutionen verschwendet, die mehr oder minder direkt mit dem Frauenbüro oder einer Gleichstellungsstelle vernetzt sind. Im Sinne des Gender-Mainstream - der geschlechterspezifischen Gleichstellung - sollten hier dringend Mittel auch für Interessen von Männern in diesem Sinne locker gemacht werden.
In den USA, aus denen die Gender-Mainstream- Bewegung kommt, war sie ursprünglich und ist dort auch noch ein Produkt der Queer-Bewegung. Sie, wie in grauer Vorzeit auch die Frauenbewegung, kam von dort nach Deutschland herübergeschwappt, stößt aber auch dort an ihre Grenzen.
Im Rahmen der Petition geht es deshalb auch um die Gewalt gegen Männer in der Öffentlichkeit, die verheerendere gesundheitliche Folgen für sie hat, als gegenüber Frauen vorgetragene Gewalt, aber ebenso dringend verhindert gehört, wie beispielsweise die sexualisierte Gewalt gegen
Frauen, die sich in vielen Fällen auf Grappschen und Antatschen bezieht.
Auch diese Taten sind gesellschaftlich zu Recht verpönt. Es wird sich gegen das Vorkommen solcher Taten gegenüber Frauen und jegliche Art von Gewalt, die sich gegen Frauen und Mädchen richtet, empört. Liegen gewaltfrei lebende und friedliebende Jugendliche und Männer, egal welchen Alters, nach einem Raubüberfall in ihrer Blutlache und landen im Krankenhaus, wird diese Tatsache ernüchtert wahrgenommen. Zum Aufruf zu besonderen Schutzmanahmen für Männer kommt es noch nicht
einmal in brutalsten Fällen.
Das Tragen von Waffen zur Verteidigung ist für die meisten Bürger nicht erlaubt und das soll auch so bleiben. Der Schutz vor Gewalt wird aber immer noch nicht geschlechterneutral behandelt. Deswegen galt es nicht nur hier, zukünftig die weitere Ausgrenzung und Benachteiligung von friedlichen und gewaltfrei lebenden Menschen mit männlichem Geschlecht, insbesondere auch bei der Verhinderung und Verfolgung von Gewalt, zu verhindern.
Will man sich als Mann einer solchen Situtation, in der mehrere Personen über einen herfallen und schwer verletzen gegenüber verwahren, fehlt es zumeist an Gewaltmonopolisten, die einen vor Ort schützen und das Hab und Gut vor fremden Zugriff verteidigen.
Diese missliche Situation wurde beispielsweise auch einem jungen Mann aus Bremen, der erfolgreich an der Universiätt studierte, zum Verhängnis. Er und seine Freunde wurden vor einem Lokal im Steintorviertel überfallen. Sie kamen nicht dazu, sich zu wehren. Dem Opfer wurde sofort gegen den Kopf getreten, als es sich niederbeugte, um sein Fahrrad aufzuschließen.
Seine Angehörigen wurden im Gerichtssaal und während der Verhandlung von denen zum Umfeld des Haupttäters gehörenden, sich im Saal befindenden Zuschauern, öffentlich verhöhnt. Die Strafe für den
Verbrecher fiel noch dazu ausgesprochen gering aus. Nach Ansicht des Richters in Bremen war die Sozialprognose für den jungen Mann bezüglich einer Integration auf einen Arbeitsplatz einfach zu gut für eine der Tat angemessenen Verurteilung, womit man ihm zudem noch die Zukunft verbaut hätte.
Der hoffnungsfrohe junge Mann von der Uni in Bremen hingegen, wird für den Rest seines Lebens Pflegefall bleiben.
Wurden Jungen Opfer von sexuellem Missbrauch, haben sie es heutzutage viel zu oft immer noch schwer, später den Nachweis hierüber glaubhaft zu führen. Selbst wenn ihre Angaben zu Taten, die ihnen in sehr jungen Jahren, noch als Minderjährige geschehen sind, von ihnen mit dem
Erreichen ihrer Volljährigkeit zur Anzeige gebracht werden, gelten sie vor
Gericht als nicht beweiskräftig genug.
Erschwerend für Ermittlungen und Urteilsfindung sind damals wie heute Mütter von Missbrauchsopfern, die in manchen Fällen wenig Interesse daran haben, sie bei der Verarbeitung des ihnen widerfahrenen Leides und der schonungslosen Aufklärung des Verbrechens zu unterstützen.
Die Evangelische Kirche in Deutschland ist in Sachen Gewalt gegen Männer nicht so sensibilisiert, da Fälle in ihren Reihen bislang noch nicht bekannt geworden oder vorgekommen sind. Sie hält sich
entsprechend zurück, geht es um Rechte von Männern oder Jungen.
Gerade Angehörige der christlichen Partei haben, insbesondere sind es katholische Christen, mehr Einblicke in die Thematik erhalten, als ihnen, der Gesellschaft und insbesondere Jungen, die lebenslang an Folgen sexualisierter Gewalt leiden, lieb sein kann.
Bekannt ist ebenfalls, dass nicht nur aber auch gerade in Kitas, die auch von Kirchengemeinden beider christlichen Konfessionen vorgehalten werden, und in Grundschulklassen, die von Erzieherinnen und
Lehrerinnen betreut werden, es immer wieder zu geschlechterspezifischer Ausgrenzung von Jungen durch ihre Erzieherinnen und
Klassenlehrerinnen kommt.
Menschen mit Migrationshintergrund, selbst wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft inne haben, halten sich in der Öffentlichkeit bedeckt, geht es um die Rechte von Männern, die sich auf körperliche und seelische unversehrt beziehen. Selbst Muslimische Dachverbände und ihre Untergruppierungen, haben sich noch nicht ausreichend zu Wort gemeldet.
Geht es um sexualisierte Gewalt gegen Jungen, die auch bei Angehörigen aus ihren Glaubenskreisen und Ethnien verbreitet ist, und Gewalt gegenüber friedliebenden und gewaltfrei lebenden Männern vermeidet man es auch dort, eindeutig Stellung zu beziehen.