Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Gesetzgebung gegen jede Art von Gewalt und Ausgrenzung von Männern und Jungen im öffentlichen wie im häuslichen Raum stark zu verschärfen; die Abschaffung der Zentralstellen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen, zu Gunsten der Einrichtung von Zentralstellen für Gleichstellung nach Gender und zusätzlicher Einrichtung von Zentralstellen zum Schutz des Mannes und von Jungen vor jeglicher Art von Ausgrenzung und Gewalt, vorzunehmen.
Begründung
Nicht nur Gewalt ist eine Thematik in unserer Gesellschaft, in deren Zusammenhang parteipolitische wie geschlechterpolitisch einseitig verlaufende Interessen hinten an gestellt werden müssen, um verhindert werden zu können. Bei Gewalttaten tun sich zur Gewalt bereite Frauen häufig mit eben solchen Männern zusammen, um Dritte zu schädigen, oder tun sich diesbezüglich selbst hervor. Häusliche Gewalt gegen Männer geht von Frauen aus. Allerdings sollen nur Strafen für Gewalttäter, nicht die für Gewalttäterinnen zu verhängenden, verschärft werden.
Das Gewaltmonopol des Staates versagt. Aus der Politik resultierend, steht ein legislativer Mangel, der Möglichkeit im Weg, das Bewusstsein in der Gesellschaft, mithilfe von für Männer gleichberechtigenden Gesetzen, schärfen zu wollen, damit es zu ihrem und den Schutz von Jungen vor jeglicher Art von Gewalt im häuslichen wie im öffentlichen Raum kommen kann, der nicht erst in Zukunft immer mehr an Wichtigkeit gewinnt. Ohne erkennbare Änderungen anstreben zu wollen, erfahren Politik und Justiz keine Einsicht, dass Gewalt in jeder Form gegenüber friedliebenden und gewaltfrei lebenden Männern und Jungen im häuslichen und öffentlichen Bereich nicht nur von Männern, sondern häufig von Frauen ausgeht.
Männer und Jungen erleiden auf Grund der gegen sie gerichteten Gewalt erhebliche Belastungen. Trotz langer bekannter, ernüchternder Erkenntnisse, dass Männer und Jungen nachweislich Opfer perfider psychischer oder sichtbar brutalster körperlicher oder sexualisierter Gewalt werden, die bis zum Tod führen kann, wird immer noch gesellschaftlich ignoriert, verdrängt, vertuscht und verschwiegen.
Gerade in Kitas und an Schulklassen werden Jungen von Seiten der Erzieherinnen und Klassenlehrerinnen geschlechterspezifisch ausgegrenzt. In der Arbeitswelt, führen familienpolitische Einflüsse in den Unternehmen zur Ausgrenzung von Männern. Väter sind zu Helden und Homosexuelle zu Familienmenschen hochstilisiert worden. Mütter erschienen schon immer besonders schützenswert. Alleinstehende Frauen genießen zusätzlich den besonderen, gleichberechtigenden, geschlechterspezifischen Schutz. Im Kündigungsfalle steht alleinstehenden Männern kein einseitig ausgelegter Schutz zur Verfügung.
Homosexuelle dürfen in Deutschland heiraten. Jungen können, kommt es zu weiteren, derzeit angestrebten Gesetzeskonstellation, von zwei verheirateten Päderasten adoptiert werden. Nach neuerer Nomenklatur der Medien, die politischen Vorgaben folgt, werden Väter zu Helden überhoben. Zu beiden Ehepartnern Papa sagen zu müssen, lässt Jungen den Eindruck entstehen, in einer Doppelheldenfamilie aufzuwachsen. Im anderen Falle wird welche geben, die nicht wissen, zu welchem Mann sie in diesen Familienkonstellationen Mama sagen sollen.
Psychologen und Psychotherapeuten reiben sich die Hände. Der Allgemeinheit entstehenden Folgekosten, für psychologische Behandlungen hierdurch verwirrter Heranwachsender, und für Scheidungsfälle, die kaum abzuschätzen sind.
Aktuelle Verhältnisse, die zur geschlechterspezifisch unterschiedlich wahrgenommen Ernüchterungen beitragen, kann man ändern. Die zur Forderung nach modifizierten Gesetzen in Anlehnung an die Gender-Mainstream-Initiative, zur Installation von Stellen zur geschlechterspezifisch gleichberechtigenden Besetzung nach Quoten, verhindert in Zukunft die Benachteiligung des männlichen Geschlechts bei Grundsatzfragen.
Hierzu sind drei Vorschläge zu möglichen Veränderungen im Rahmen der Petition erbracht worden, die ausdrücklich als Zielbestimmung und zur Diskussionsgrundlage für den Bundestag dienen können, dessen Angehörige ggf. zunächst allein Gleichheitsgrundsätze in Gesetzesinitiativen umzusetzen vermögen. Nicht zuletzt, die dortige Diskussion aus Bürgersicht in grundsätzlich positive Bahnen zu lenken, ist mit dem Prozess, sie vorab themengelenkt und mit diesbezüglicher Vielfalt ausgestattet anzuregen, verbunden.
In der heute letztmalig öffentlich zur Mitzeichnung zugänglichen Bundestagspetition, wie schon bei gleichlautender Bürgerschaftspetiton in Bremen, geht es u. a. um den Schutz vor Gewalt und die dringend notwendige Installation von Stellen, die sich nicht einseitig mit der Gleichstellungsdebatte befassen. In Deutschland kann der - ähnlich wie die teilweise anachronistisch oder immer einseitig anmutend verfolgten Ziele der Frauenbewegung - Gender-Mainstream in modifizierter Form dazu beitragen, die vielfältige Form der Gewalt, die sich auch gegen Männer und Jungen im häuslichen wie im öffentlichen Raum richten kann und richtet, zu verhindern oder einzudämmen.
Nicht zuletzt zeigten die Entscheidungen, die zur Einstellung des Verfahrens wegen des Vorwurfes des Besitzes von Bildern, die zunächst mit Kinderpornografie in Verbindung gebracht wurden, wie in der Politik mit Tatsachen, Gerichte mit Bewertungen und mit welchem Selbstverständnis, zunächst Tatverdächtig gewordene, mit diesbezüglichen Tatvorwürfen umgehen:
Posen Jungen auf Bildern, ist es verbotene Kinderpornografie.
Stehen sie „nur“ nackt da, ist es, gegen Zahlung eines Geldbetrages, keines Verfahrens mehr würdig.
Konträr hierzu die Meinung von Fachleuten, die darüber aussagt, dass der Besitz von Bildern, die nackte Kinder darstellen - hier wird nicht unterschieden, ob Kinder in Posen oder nicht in Posen zu sehen sind - bei potentiell möglichen Gewalttätern, die Hemmschwelle zur Begehung schwererer Gewalttaten herabsenken und somit als Einstieg in die Gewaltspirale, die letztendlich zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder führt, dienen kann.
Hierzu gehören aber auch die grundsätzliche Ausgrenzung und Diskriminierung von Männern, insbesondere von denen mit Behinderungen, und Jungen in Beruf und Schule, die auch mit psychischer Gewalt einhergeht.
Katholiken, Muslime aber auch Parteiverbände haben große Erfahrung mit der Thematik und ihrer Vertuschung aufzuweisen und sollten sich ebenfalls dieser Initiative öffnen. In anderen Fällen ist davon auszugehen, dass auch der öffentliche Dienst betroffen ist, geht es um Gewalt, Ausgrenzung und Diskriminierung, hier die von alleinstehenden Männern oder Männern mit Behinderungen, die auch deswegen häufig alleinstehend sind.
Die Stichworte hierzu: Der Fall Kevin und die Zusammenhänge mit Politik und Verwaltung; Der SPD-Beiratskandidat aus Findorff, der gewalttätig wurde und erst nicht zurücktreten wollte; Der Fall des Maskenmannes, der hemmungslos in Horn wirken konnte, ohne das von Seiten der Behörden hiervor gewarnt worden wäre und letztendlich verhaftet worden ist, da ein Opfer aus Findorff den richtigen Hinweis gab; das (Fehl-)verhalten, insbesondere katholischer Christen, aber auch von Parteiverbänden, werden sie mit Missbrauchsfällen, diue aus den eigenen Reihen heraus geschehen sind, konfrontiert; die unterschiedliche Gerichtsbarkeit im bundesweiten Vergleich; ein internationaler Überblick; weibliche Egoismen und Überheblichkeiten; Das Schweigen muslimischer Dachverbände; Vertuschungstaktiken; fehlende Empathy von Frauen und Müttern ...
Ketzer werden diese Vorgehens- und Sichtweisen vermutlich als homophob oder gar frauenfeindlich bezeichnen - eine natürliche Angst davor, beispielsweise schwer Verletzt oder missbraucht zu werden, sieht man allein die Diskussionen, die mit den Übergriffen von Köln zusammenhängen, ist jedoch menschlich und nicht allein weiblich.
Sie kann durch Gewaltprävention und gesellschaftspolitisches Engagement zur gleichberechtigenden Behandlung aller Menschen sowie eine drastische Erhöhung der Strafmaße in solchen Fällen aber zumindest gemindert, wenn auch nicht verhindert werden. Die tatsächlich gezeigten gesellschaftspolitischen Präventionsaktivitäten verlaufen aktuell hingegen geschlechterspezifisch immer noch viel zu einseitig.
Kommt es zu Gewalt im öffentlichen Raum, sind ihre Folgen nicht geschlechterspezifisch unterschiedlich und, auf das Individuum bezogen, nicht anders zu werten. Festzustellen bleibt, dass es bei Raubüberfällen und Diebstahlsdelikten wesentlich häufiger zu schweren oder schwersten Verletzungen bei Männern kommt, als bei Frauen. Bei sexualisisierter Gewalt gegen Kinder, so beschreiben Fachleute die Situation, ist das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel zu Lasten der Mädchen. Die zu Beginn dieses Absatzes gestellte Forderung gilt auch hier.
Für Opfer wird ebenfalls zu wenig getan. Sie leiden häufig ein Leben lang unter den Folgen verschiedenartig verlaufender Traumatisierung. Die Täter, wird man ihrer habhaft, die ihnen dieses Leid angetan haben, sind zumeist nicht in der Lage Schadensersatz zu leisten, da es sich zunehmend um solche handelt, die Mittellos sind. Werden sie zu hohen Haftstrafen in Verbindung mit Therapien verurteilt, verursacht ihre Unterbringung zusätzlich hohe Kosten.
Es gibt Dinge in Deutschland, die es grundsätzlich nicht geben darf.