Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass bei der Neuzulassung eines Kfz das Kennzeichen des zuvor gehaltenen Kfz weiterhin verwendet werden darf, ohne dass eine Gebühr für ein "Wunschkennzeichen" anfällt; (sofern die Bedingungen für das weitere Verwenden des Kennzeichens erfüllt sind.)
Begründung
Das Weiterverwenden des gebrauchten Kennzeichens vermeidet die Neuproduktion eines Kennzeichens und schont so Rohstoffe, spart Energie, vermeidet das Aufkommen von Abfall. Dies sollte gebührenfrei geschehen können.
(Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages hat heute über die oben genannte Petition beraten und sich für nicht zuständig erklärt. Zuständig sei der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.)