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Petition 64501

Zulassung zum Straßenverkehr

Weitere Verwendung des vorherigen Kennzeichens bei KfZ-Neuzulassung (ohne Gebührenanfall für ein "Wunschkennzeichen") vom 10.03.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
dass bei der Neuzulassung eines Kfz das Kennzeichen des zuvor gehaltenen Kfz weiterhin verwendet werden darf, ohne dass eine Gebühr für ein "Wunschkennzeichen" anfällt; (sofern die Bedingungen für das weitere Verwenden des Kennzeichens erfüllt sind.)

Begründung

Das Weiterverwenden des gebrauchten Kennzeichens vermeidet die Neuproduktion eines Kennzeichens und schont so Rohstoffe, spart Energie, vermeidet das Aufkommen von Abfall. Dies sollte gebührenfrei geschehen können.

(Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages hat heute über die oben genannte Petition beraten und sich für nicht zuständig erklärt. Zuständig sei der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.)

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