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Petition 64655

Ausweise und Pässe

Änderung der Angabe "Name" zu "Familienname" auf dem Personalausweis (gemäß § 5 Absatz 2 PAuswG) vom 18.03.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,

die Änderung der Angabe "Name" zu "Familienname" auf dem bundesdeutschen Personalausweis, so wie es im Personalausweisgesetz unter § 5 Absatz 2 gesetzlich vorgesehen ist.

Begründung

Nach § 5 Absatz 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) ist die gesetzlich festgelegte Angabe Familienname und Geburtsname. Seit Einführung des Personalausweises im Scheckkartenformat befindet sich lediglich die Angabe "Name" dort. Dies verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben des Personalausweisgesetzes, welche eindeutig festgelegt worden sind.

Zitat § 5 Absatz 2 PAuswG:
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

1.
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
....


Da jeder Mensch mit seiner Geburt einen Geburts- bzw ebenso Familiennamen bekommt, hat auch jeder Mensch ein gesetzliches und menschliches Anrecht, in bundesdeutschen Ausweisen und Papieren mit der rechtlich und gesetzlich korrekten Vorgabe benannt zu werden.
Wobei Vereinfachungsgründe aufgrund der rechtlichen, gesetzlichen und individualistischen Stellung jeder einzelnen Person hierbei nicht tragfähig sind.

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