Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine paritätische Besetzung der Tierschutzkommission auf
Bundesebene gesetzlich zu verankern.,ebenso eine gleichermaßen festgeschriebene, paritätische Besetzung der
Tierschutzkommission auch im Bereich der Bundeswehr.Im Zweifel muss eine fehlende Mehrheit stets zum
Negativ-Bescheid führen. Anzeigen von Änderungen bereits genehmigter Versuchsvorhaben müssen erneut
der Tierschutzkommission zum Entscheid vorgelegt werden.
Begründung
Durch das ungleiche Verhältnis der Tierschutzvertreter zu den Mitgliedern aus dem Bereich Forschung und
Tierhaltung, zzgl. mangelnder Transparenz in Bezug auf Empfehlungen und Beschlüsse, lässt die derzeitig
geregelte Zusammensetzung der Tierschutzkommissionen daran zweifeln, dass die beratende Tätigkeit dem
Staatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG tatsächlich dienlich sein kann oder soll.
Wir weisen auf die Problematik der nicht-paritätischen Besetzung der Kommission hin. Von einer „Alibi“-Funktion der
vertretungsberechtigten Tierschützer muss hier die Rede sein, da
beispielsweise zu angeblich notwendigen Tierversuchsvorhaben immer wieder über einheitliche
Entscheidungen mit Vertretern des Tierschutzes berichtet wird, auch wenn diese jene Anträge auf Versuche
aus ethischen Gründen ablehnen, aufgrund ihrer Unterzahl jedoch meist überstimmt werden.
Wir, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, beklagen somit den Verdacht, dass
ein Ungleichgewicht in der Besetzung der Kommission zu Gunsten der tierexperimentellen Forschung und
Industrie aufrecht erhalten wird, eine Vorteilsnahme begünstigt wird und diese empfindliche Verletzung somit
einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sowie gegen EU-Richtlinien darstellt.
Besonders im Bereich der Forschung werden durch die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) jährlich
Steuergelder in Milliardenhöhe für Tierversuche aufgewandt.
Sowohl Tierschützer, als auch Steuerzahler haben das Recht auf eine sehr präzise Abwägung der
Notwendigkeit solcher Forschungsvorhaben, die allein durch die Empfehlung einer paritätisch besetzten
Beratungsinstanz gewährleistet werden kann.
Es ist somit zwingend notwendig, dass der deutsche Bundestag im Sinne der Demokratie und des Tierschutzes
darüber befindet, eine paritätische Besetzung der Tierschutzkommission auf Bundesebene gesetzlich zu
verankern.
Explizit fordern wir eine gleichermaßen festgeschriebene, paritätische
Besetzung der Tierschutzkommission auch im Bereich der Bundeswehr.
Weiterhin muss allen Kommissionsmitgliedern stets die Möglichkeit eingeräumt werden, unabhängige
Sachverständige zu einzelnen Versuchsanträgen beratend hinzu zu ziehen, sollte die Kommission zu keiner
mehrheitlichen Entscheidung übereinkommen. Im Zweifel muss eine fehlende Mehrheit stets zum Negativ-
Bescheid führen.
Überdies hinaus ist es zwingend notwendig, die Behörden zu verpflichten, Anzeigen von Änderungen bereits
genehmigter Versuchsvorhaben erneut der Kommission zum Entscheid vorzulegen. Die aktuelle
Rechtsgrundlage sieht vor, dass die Behörden über eine Vorlage der Änderungsanträge selbst entscheidet. Die
Möglichkeit, einen Negativ-Bescheid durch nachträgliche Änderung des Versuchsvorhabens zu umgehen,
muss absolut ausgeschlossen sein.