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Petition 64820

Tierschutz

Paritätische Besetzung der Tierschutzkommissionen vom 28.03.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine paritätische Besetzung der Tierschutzkommission auf

Bundesebene gesetzlich zu verankern.,ebenso eine gleichermaßen festgeschriebene, paritätische Besetzung der

Tierschutzkommission auch im Bereich der Bundeswehr.Im Zweifel muss eine fehlende Mehrheit stets zum

Negativ-Bescheid führen. Anzeigen von Änderungen bereits genehmigter Versuchsvorhaben müssen erneut

der Tierschutzkommission zum Entscheid vorgelegt werden.

Begründung

Durch das ungleiche Verhältnis der Tierschutzvertreter zu den Mitgliedern aus dem Bereich Forschung und

Tierhaltung, zzgl. mangelnder Transparenz in Bezug auf Empfehlungen und Beschlüsse, lässt die derzeitig

geregelte Zusammensetzung der Tierschutzkommissionen daran zweifeln, dass die beratende Tätigkeit dem

Staatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG tatsächlich dienlich sein kann oder soll.

Wir weisen auf die Problematik der nicht-paritätischen Besetzung der Kommission hin. Von einer „Alibi“-Funktion der

vertretungsberechtigten Tierschützer muss hier die Rede sein, da

beispielsweise zu angeblich notwendigen Tierversuchsvorhaben immer wieder über einheitliche

Entscheidungen mit Vertretern des Tierschutzes berichtet wird, auch wenn diese jene Anträge auf Versuche

aus ethischen Gründen ablehnen, aufgrund ihrer Unterzahl jedoch meist überstimmt werden.

Wir, die Partei Mensch Umwelt Tierschutz, beklagen somit den Verdacht, dass

ein Ungleichgewicht in der Besetzung der Kommission zu Gunsten der tierexperimentellen Forschung und

Industrie aufrecht erhalten wird, eine Vorteilsnahme begünstigt wird und diese empfindliche Verletzung somit

einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, sowie gegen EU-Richtlinien darstellt.

Besonders im Bereich der Forschung werden durch die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) jährlich

Steuergelder in Milliardenhöhe für Tierversuche aufgewandt.

Sowohl Tierschützer, als auch Steuerzahler haben das Recht auf eine sehr präzise Abwägung der

Notwendigkeit solcher Forschungsvorhaben, die allein durch die Empfehlung einer paritätisch besetzten

Beratungsinstanz gewährleistet werden kann.

Es ist somit zwingend notwendig, dass der deutsche Bundestag im Sinne der Demokratie und des Tierschutzes

darüber befindet, eine paritätische Besetzung der Tierschutzkommission auf Bundesebene gesetzlich zu

verankern.

Explizit fordern wir eine gleichermaßen festgeschriebene, paritätische

Besetzung der Tierschutzkommission auch im Bereich der Bundeswehr.

Weiterhin muss allen Kommissionsmitgliedern stets die Möglichkeit eingeräumt werden, unabhängige

Sachverständige zu einzelnen Versuchsanträgen beratend hinzu zu ziehen, sollte die Kommission zu keiner

mehrheitlichen Entscheidung übereinkommen. Im Zweifel muss eine fehlende Mehrheit stets zum Negativ-
Bescheid führen.

Überdies hinaus ist es zwingend notwendig, die Behörden zu verpflichten, Anzeigen von Änderungen bereits

genehmigter Versuchsvorhaben erneut der Kommission zum Entscheid vorzulegen. Die aktuelle

Rechtsgrundlage sieht vor, dass die Behörden über eine Vorlage der Änderungsanträge selbst entscheidet. Die

Möglichkeit, einen Negativ-Bescheid durch nachträgliche Änderung des Versuchsvorhabens zu umgehen,

muss absolut ausgeschlossen sein.

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