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Petition 64831

Arzneimittelwesen

Angaben zu Nebenwirkung von Medikamenten qualifizieren vom 29.03.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge bschließen:

Die Bundesregierung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, daß in Beipackzetteln zu Medikamenten nicht nur die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Nebenwirkungen, sondern auch der Grad der Persistenzen dieser Auswirkungen angegeben werden.

Begründung

Derzeit wird in Beipackzetteln zwar angegeben, welche Eintrittswahrscheinlichkeit von bestimmten Nebenwirkungen besteht, aber nicht deren "Schwere".

So ist es sicher ein essentieller Unterschied für die Lebensplanung eines betroffenen Patienten, ob in den jeweiligen Indikations-/Anwendungsbereichen eine Eintrittswahrscheinlichkeit von "selten" für tempopräre Hautausschläge (z.B. Wirkstoff Ibuprofen) gegeben ist oder eine Eintrittswahrscheinlichkeit "sehr selten" für permanente bis zum Abriß gehende Achillessehnenschädigungen (z.B. bei Antibiotika aus der Gruppe der sog. Neuen Fluorchinolone) gegeben ist.

Im zweiten Fall wird der Grad der Notwendigkeit, Alternativen zu prüfen, weit höher liegen müssen als im ersten Fall.

Eine (unbeschadet rechtlicher Aspekte) unterlassene Patientenaufklärung wird im erstgenannten Fall nicht die schwerwiegenden Folgen haben können wie im zweitgenannten Fall.

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