Diskussion zur Petition 64855
Strafprozessordnung
Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Freispruch des Täters aufgrund neuer Tatsachen vom 30.03.2016
Diskussionszweig: Strafprozessordnung - Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Freispruch des Täters aufgrund neuer Tatsachen
Ein Mädchen wurde vergewaltigt und brutal ermordet. Sie war auf dem Weg nach Hause und wollte - wie so oft - einige Kilometer nach Hause trampen.
Der Angeklagte wurde damals trotz schwerwiegender Indizien freigesprochen. Mehr als dreißig Jahre danach wurde der DNA-Test in der Kriminalistik zur Überführung von Straftätern eingesetzt und die DNA-Proben waren eindeutig: Der damalige Täter ist der mutmaßliche Mörder des Mädchens, aber weiterhin auf freiem Fuß.
Es liegt daran, dass der Mann freigesprochen wurde. Nach bestehendem Gesetz ist es nicht möglich, ihn erneut des Mordes anzuklagen.
Das Gesetz sagt: Mord verjährt aber nicht.