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Diskussion zur Petition 65068

Arbeitslohn

Branchenübergreifende gesetzliche Mindestregelung für Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit vom 11.04.2016

Diskussionszweig: Arbeitslohn - Branchenübergreifende gesetzliche Mindestregelung für Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Petent | 07.07.2016 - 08:11

Arbeitslohn - Branchenübergreifende gesetzliche Mindestregelung für Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Anzahl der Antworten: 22

In Deutschland ist der Sonntag traditionell ein Tag der Familie und der Entspannung, wird dieser durch einen verkaufsoffenen Sonntag gestört, erhalten die Mitarbeiter in den meisten Branchen Sonntagszuschläge (häufig 100-150%), um diese Störung der (christlichen und familiären) Ruhe finanziell aufzuwiegen.

Mitarbeiter der Gastronomie, die wie Ärzte oder Polizisten täglich ihren Dienst unabhängig vom Wochentag und der Tageszeit an der Gesellschaft leisten kommen jedoch nicht in den Genuss von Sonntagszuschlägen! Nicht nur, dass sie nicht in den Genuss von Sonntagszuschlägen kommen, wird ihnen häufig erst ein Nachtzuschlag ab 22 bzw. teils 24 Uhr (auf ihren Mindestlohn) gezahlt. Ein Feiertag der gesellschaftlich sogar noch höher bewertet ist als ein Sonntag, wird bei einem internationalen Unternehmen wie Starbucks gerademal mit 50% Zuschlag aufgewertet und Sonntagszuschläge ist für diese Unternehmen ohne eindeutige gesetzliche Regelung ein Fremdwort!

Findet ihr das fair?
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