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Diskussion zur Petition 65145

Straßenverkehrs-Ordnung

Einräumung eines größeren Ermessensspielraums bei der Anordnung der Radwege-Benutzungspflicht vom 15.04.2016

Diskussionszweig: Straßenverkehrs-Ordnung - Einräumung eines größeren Ermessensspielraums bei der Anordnung der Radwege-Benutzungspflicht

Petent | 10.05.2016 - 09:26

Straßenverkehrs-Ordnung - Einräumung eines größeren Ermessensspielraums bei der Anordnung der Radwege-Benutzungspflicht

Anzahl der Antworten: 48

Anlass meiner Petition ist eine Diskussion über die Radbenutzungspflicht in der Ortspresse. Der ADFC macht sich für die Einschränkung der Radwege-Benutzungspflicht mit der Behauptung stark, auf der Straße seien Radfahrer sicherer und bezog sich dabei auf verschiedene Quellen. Er behauptete einen Unterschied zwischen subjektiver und objektiver Sicherheit und zitierte einen Flyer des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, "Das Fahrrad gehört auf die Straße". Neben den in meiner Petition angeführten sachlichen Gründen geht die ADFC-Kampagne deswegen fehl, weil es zur "objektiven Sicherheit" keinen wissenschaftlichen Vergleich der Sicherheit auf der Fahrbahn und der auf dem Radweg gibt. Weitergehend unterscheidet man begrifflich zwischen Fahrbahn und Radweg, beides zusammen ist die Straße (Abgrenzung zum Gehweg). Die Forderung des ADFC, Fahrräder auf die Straße bringen zu wollen und gleichzeitig von Radwegen zu verbannen, ist Nonsens, weil Radwege eben Teil der Straße sind!
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