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Petition 65211

Versicherungsvertragsrecht

Änderung der §§ 204 und 205 des Versicherungsvertragsgesetzes (Rückstellungen) vom 18.04.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den §§ 204/205 Versicherungsvertragsgesetz hinsichtlich der vollen Übergabe und Mitnahme der bis dato erworbenen Rückstellungen zu ändern.

Begründung

Bisher werden Altersrückstellungen bei Tarifwechsel innerhalb der Versicherungsgesellschaft mitgenommen.
Bei Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft verfällt diese erworbene Rückstellung.
Durch die aktuelle gesetzliche Regelung ist ein Wechsel zu einer anderen Versicherung nahezu ausgeschlossen.
Ein fairer Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsnehmern kann nur durch Änderung des §§ 204/205 oder anderen erfolgen.
Kann der Private Krankenversicherte bei Kündigung seines laufenden Vertrages auch seine bis dato erworbenen Altersrückstellungen mitnehmen, wäre ein optimaler Wettbewerb Voraussetzung.

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