Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Förderung von Bewerbungskosten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§ 44) sollte bundesweit einheitlich geregelt sein, sowohl in der Gesamthöhe der Förderung, als auch bei der Kostenerstattung pro Bewerbung.
Begründung
Bei allen Arbeitslosen und allen Bewerbungswegen fallen Bewerbungskosten an.
Andere Arbeitsagenturen fördern E-Mail/Online Bewerbungen genauso wie Briefpostbewerbungen.
E-Mail Bewerbungen haben zwar geringere Stückkosten aber höhere Gemeinkosten als Bewerbungen mit Mappe.
Kosten der Stellenrecherche fallen immer an, egal welcher Bewerbungsweg danach genutzt wird.
Bewerbungsfotos ob in digitaler Form oder auf Papier verursachen Kosten, so dass die Aussage der Arbeitsagentur E-Mail- Bewerbungen kosten nichts, von völliger Unkenntnis zeugt.
Ebenso fallen Kosten für Internetanschlussgebühr, Strom, Ausdrucke, Nachweise für die Arbeitsagentur, Archivierungskosten, kalkulatorische Kosten für Hard- und Software Abnutzung, Tageszeitung und weitere Kosten an, die nicht jeder Bewerbung zugeordnet werden können, wie Telefonate, amtliche Beglaubigungen, ect.
Als Dipl. Informatiker bin ich schon von Arbeitgeberseite veranlasst mich zu 100% per E-Mail/Online zu bewerben. Somit werde ich von der Förderung von Bewerbungskosten durch die Arbeitsagentur ausgeschlossen. Dies ist ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.
Die sehr allgemeine Fassung des § 44 SGB III gibt jeder einzelnen Arbeitsagentur uneingeschränkte Macht aber leider keinen Sachverstand und Gerichte schmettern aufgrund dieser Ermächtigung jede Klage ab.
Die Arbeitsagentur behauptet es sei verteilungsgerecht, es fallen aber immer mehr Menschen durchs Raster.
Der Grundsatz Fordern und Fördern ist sehr einseitig, wenn jede Menge gefordert wird, die Förderung der Bewerbungskosten bei der Arbeitsagentur aber genau 0 Euro beträgt.
Das Ziel von § 44 SGB III ist den Arbeitslosen zu fördern. Und nicht nur das, es reicht schon aus von Arbeitslosigkeit bedroht zu sein, die Voraussetzungen sind also sehr weit gefasst. Eine Arbeitsagentur macht jedoch genau das Gegenteil, sie stellt so viele Einschränkungen auf, dass am Ende nicht mehr gefördert wird. Somit wird der Sinn des Gesetzes ins Gegenteil verdreht.Die Arbeitsagentur löst Kosten beim Arbeitslosen aus und kann selbst die Erstattung dieser Kosten ausschließen, eine klare Gesetzeslücke. Damit wird auch § 670 BGB unterlaufen.
Durch die Eingliederungsvereinbarung werden beim Arbeitslosen Kosten ausgelöst, die dann mit Nachweisen etc. zu Bewerbungskosten zusammengefasst werden und die Bewerbungskostenerstattung wird dann von der Arbeitsagentur selbst ausgeschlossen. Leben wir noch in einen Rechtsstaat oder bin ich als Arbeitsloser der rechtlose Sklave der Arbeitsagentur.Die Arbeitsagentur erachtet die anfallenden Kosten als vernachlässigbar gering ein. Das Finanzamt hingegen erkennt z.B. Kosten von 2,50 Euro pro E-Mail Bewerbung an.
Es ist nicht einzusehen, warum jemand auf Grund seines Wohnsitzes nicht gefördert wird, obwohl ein Anderer der sich mitunter auf die gleichen Stellen bewirbt seine Kosten erstattet bekommt, somit ist eine bundesweit einheitliche Förderung bei den Bewerbungskosten wünschenswert.
Die Agentur für Arbeit Paderborn schließt die Förderung von Bewerbungskosten bei E-Mail/Online Bewerbungen grundsätzlich aus.
Der Ausschluss bestimmter Bewerbungswege bei der Bewerbungskostenerstattung sollte untersagt werden.
Die Förderung von Bewerbungskosten nach §44 SGB III sollte bundesweit einheitlich geregelt sein, sowohl in der Gesamthöhe der Förderung, als auch bei der Kostenerstattung pro Bewerbung.
Beispielrechnung
Kosten für E-Mail und Online Bewerbungen:
Annahmen:
150 Bewerbungen pro Jahr = 12,5 Bewerbungen pro Monat = 2,88 Bewerbungen pro Woche
1. Internetanschlussgebühr
Anfallende Kosten : 24,99 Euro/Monat
Angesetzte Kosten nach 50% Regel privat/beruflich : 12,50 Euro/Monat
Kosten pro Bewerbung : 1 Euro
2. Digitale Bilder vom Fotografen
Anfallende Kosten: 40 Euro/ 2 Jahre
Kosten pro Bewerbung: 0,13 Euro
3. Stormkosten
Laufzeit für Stellenrecherche, Bewerbungsschreiben und Eintragungen in Onlineportale der Arbeitgeber pro Woche 6 Stunden
Kosten pro Bewerbung: 0,27 Euro
4. Kalkulatorische Kosten für eingesetzte Hard- und Software
(PC, Monitor, Drucker, Router, Switch, Scanner, Betriebssystem, Textverarbeitung, Datensicherung) Anfallende Kosten: 600 Euro/ 3 Jahre
Angesetzte Kosten nach 50% Regel privat/beruflich: 100 Euro/ Jahr
Kosten pro Bewerbung: 0,67 Euro
5. Regionale Stellenrecherche Samstagszeitung
Anfallende Kosten: 1,50 Euro /Woche
Kosten pro Bewerbung: 0,52 Euro
6. Verwaltungskosten für selbst genutzte Ausdrucke ca. 9 Ausdrucke pro Bewerbung
Anfallende Kosten: 0,90 Euro/ Bewerbung
Kosten pro Bewerbung: 0,90 Euro
7. Kosten der Nachweise für die Arbeitsagentur lt. Einladungsschreiben und der Antragstellung auf Kostenerstattung (Ausdrucke, Porto, Briefumschlag, Fahrtkosten)
Anfallende Kosten: 0,20 Euro/ Bewerbung
Kosten pro Bewerbung: 0,20 Euro
8 Archivierung der Unterlagen in Ordner
Anfallende Kosten: 0,10 Euro/ Bewerbung
Kosten pro Bewerbung: 0,10 Euro
9. Weitere Kosten die nicht bei jeder Bewerbung anfallen
Anfallende Kosten: 0,11 Euro/ Bewerbung
Kosten pro Bewerbung: 0,11 Euro
Summe pro E-Mail Bewerbung: 3,90 Euro
Zur Berechnung:
1. 24,99 Euro : 2 privat/beruflich : 12,5 Bewerbungen pro Monat = 1 Euro
Da es die Technik sowohl privat als auch beruflich vorgehalten werden muss macht der 50/50 Ansatz des Finanzamts auch hier Sinn.
2. 40 Euro : 2 Jahre / 150 Bewerbungen = 0,133 Euro / Bewerbung
3. geschätzte 500 Watt Stromverbrauch der Hardware * 6 Stunden = 3kWh * 0,26 Euro/ kWh = 0,78 Euro : 2,88 Bewerbungen pro Woche = 0,27 Euro / Bewerbung
4. 600 Euro : 2 privat/beruflich : 3 Jahre : 150 Bewerbungen = 0,666 Euro pro Bewerbung
Nutzungsdauer für Computer üblicherweise nach Abschreibung 3 Jahre.
5. 1,50 Euro : 2,88 Bewerbungen pro Woche = 0,52 Euro
Die Kosten zur Stellenrecherche fallen grundsätzlich an, egal ob es sich um eine erfolgreiche Recherche handelt oder nicht, egal ob es zu einer Bewerbung per Postversand oder per E-Mail kommt.
6. Durchschnittlich werden 9 Ausdrucke (lt. Urteil FG Köln AZ. 7 K 932/03: Ausdruck des Stellenangebots 2 Seiten, Ausdruck 1 Seite E-Mail, 2 Seiten Anschreiben, 2 Seiten Lebenslauf, 1 Seite Ausdruck Eingangsbestätigung E-mail und 1 Seite Absage oder Einladung zum Gespräch) pro Bewerbung notwendig ein Ausdruck wird mit üblichen 0,10 Euro Druckkosten angesetzt.
7. Zumindest ein Ausdruck als Nachweis für die Arbeitsagentur muss vorrätig gehalten werden, da auf Einladungen steht dass Nachweise mitgebracht werden sollen, auch wenn diese zumeist von der Arbeitsagentur nicht eingesehen werden. Des Weiteren verursacht auch die Beantragung auf Bewerbungskostenerstattung Kosten.
8. vgl. Urteil FG Köln AZ. 7 K 932/03
9. Weitere Kosten die nicht bei jeder Bewerbung anfallen wie Telefonate, Amtliche Beglaubigungen, Kosten für Stellenanzeigen, Kleidung für Vorstellungsgespräche und deren Reinigung. Pauschal geschätzt mit 0,11 Euro.
Sicherlich lässt sich bei jedem einzelnen Punkt trefflich über die anzusetzende Höhe streiten, jedoch sollte diese Beispielrechnung deutlich aufzeigen, dass E-Mail und Online Bewerbungen durchaus erhebliche Kosten verursachen.
Die Aussage der Arbeitsagentur E-Mail und Online Bewerbungen kosten nichts ist damit widerlegt.