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Diskussion zur Petition 65271

Arbeitsförderung

Bundesweite einheitliche Regelungen bei der Erstattung von Bewerbungskosten vom 21.04.2016

Diskussionszweig: Original Text der Petition und Kostenberechnung bei E-Mail und Online Bewerbungen

dsc01 | 23.06.2016 - 14:20

Original Text der Petition und Kostenberechnung bei E-Mail und Online Bewerbungen

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Da der Text der Petition um ein wesentliches Bestandteil gekürzt wurde hier der original Text der Petition:

Die Agentur für Arbeit Paderborn schließt die Förderung von Bewerbungskosten bei E-Mail/Online Bewerbungen grundsätzlich aus.

Der Ausschluss bestimmter Bewerbungswege bei der Bewerbungskostenerstattung sollte untersagt werden.

Die Förderung von Bewerbungskosten nach §44 SGB III sollte bundesweit einheitlich geregelt sein, sowohl in der Gesamthöhe der Förderung, als auch bei der Kostenerstattung pro Bewerbung.


Beispielrechnung
Kosten für E-Mail und Online Bewerbungen:

Annahmen:
150 Bewerbungen pro Jahr = 12,5 Bewerbungen pro Monat = 2,88 Bewerbungen pro Woche

1. Internetanschlussgebühr
Anfallende Kosten : 24,99 Euro/Monat
Angesetzte Kosten nach 50% Regel privat/beruflich : 12,50 Euro/Monat
Kosten pro Bewerbung : 1 Euro

2. Digitale Bilder vom Fotografen
Anfallende Kosten: 40 Euro/ 2 Jahre
Kosten pro Bewerbung: 0,13 Euro

3. Stormkosten
Laufzeit für Stellenrecherche, Bewerbungsschreiben und Eintragungen in Onlineportale der Arbeitgeber pro Woche 6 Stunden
Kosten pro Bewerbung: 0,27 Euro

4. Kalkulatorische Kosten für eingesetzte Hard- und Software
(PC, Monitor, Drucker, Router, Switch, Scanner, Betriebssystem, Textverarbeitung, Datensicherung) Anfallende Kosten: 600 Euro/ 3 Jahre
Angesetzte Kosten nach 50% Regel privat/beruflich: 100 Euro/ Jahr
Kosten pro Bewerbung: 0,67 Euro

5. Regionale Stellenrecherche Samstagszeitung
Anfallende Kosten: 1,50 Euro /Woche
Kosten pro Bewerbung: 0,52 Euro

6. Verwaltungskosten für selbst genutzte Ausdrucke ca. 9 Ausdrucke pro Bewerbung
Anfallende Kosten: 0,90 Euro/ Bewerbung
Kosten pro Bewerbung: 0,90 Euro

7. Kosten der Nachweise für die Arbeitsagentur lt. Einladungsschreiben und der Antragstellung auf Kostenerstattung (Ausdrucke, Porto, Briefumschlag, Fahrtkosten)
Anfallende Kosten: 0,20 Euro/ Bewerbung
Kosten pro Bewerbung: 0,20 Euro

8 Archivierung der Unterlagen in Ordner
Anfallende Kosten: 0,10 Euro/ Bewerbung
Kosten pro Bewerbung: 0,10 Euro

9. Weitere Kosten die nicht bei jeder Bewerbung anfallen
Anfallende Kosten: 0,11 Euro/ Bewerbung
Kosten pro Bewerbung: 0,11 Euro

Summe pro E-Mail Bewerbung: 3,90 Euro


Zur Berechnung:
1. 24,99 Euro : 2 privat/beruflich : 12,5 Bewerbungen pro Monat = 1 Euro
Da es die Technik sowohl privat als auch beruflich vorgehalten werden muss macht der 50/50 Ansatz des Finanzamts auch hier Sinn.

2. 40 Euro : 2 Jahre / 150 Bewerbungen = 0,133 Euro / Bewerbung

3. geschätzte 500 Watt Stromverbrauch der Hardware * 6 Stunden = 3kWh * 0,26 Euro/ kWh = 0,78 Euro : 2,88 Bewerbungen pro Woche = 0,27 Euro / Bewerbung

4. 600 Euro : 2 privat/beruflich : 3 Jahre : 150 Bewerbungen = 0,666 Euro pro Bewerbung
Nutzungsdauer für Computer üblicherweise nach Abschreibung 3 Jahre.

5. 1,50 Euro : 2,88 Bewerbungen pro Woche = 0,52 Euro
Die Kosten zur Stellenrecherche fallen grundsätzlich an, egal ob es sich um eine erfolgreiche Recherche handelt oder nicht, egal ob es zu einer Bewerbung per Postversand oder per E-Mail kommt.

6. Durchschnittlich werden 9 Ausdrucke (lt. Urteil FG Köln AZ. 7 K 932/03: Ausdruck des Stellenangebots 2 Seiten, Ausdruck 1 Seite E-Mail, 2 Seiten Anschreiben, 2 Seiten Lebenslauf, 1 Seite Ausdruck Eingangsbestätigung E-mail und 1 Seite Absage oder Einladung zum Gespräch) pro Bewerbung notwendig ein Ausdruck wird mit üblichen 0,10 Euro Druckkosten angesetzt.

7. Zumindest ein Ausdruck als Nachweis für die Arbeitsagentur muss vorrätig gehalten werden, da auf Einladungen steht dass Nachweise mitgebracht werden sollen, auch wenn diese zumeist von der Arbeitsagentur nicht eingesehen werden. Des Weiteren verursacht auch die Beantragung auf Bewerbungskostenerstattung Kosten.

8. vgl. Urteil FG Köln AZ. 7 K 932/03

9. Weitere Kosten die nicht bei jeder Bewerbung anfallen wie Telefonate, Amtliche Beglaubigungen, Kosten für Stellenanzeigen, Kleidung für Vorstellungsgespräche und deren Reinigung. Pauschal geschätzt mit 0,11 Euro.


Sicherlich lässt sich bei jedem einzelnen Punkt trefflich über die anzusetzende Höhe streiten, jedoch sollte diese Beispielrechnung deutlich aufzeigen, dass E-Mail und Online Bewerbungen durchaus erhebliche Kosten verursachen.

Die Aussage der Arbeitsagentur E-Mail und Online Bewerbungen kosten nichts ist damit widerlegt.
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