Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) bei Auswärtstätigkeiten unterkunftsabhängig zu berücksichtigen sind. Ebenso sollte beschlossen werden, dass VMA generell für Anreise-/Abreisetage bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit gezahlt werden (evtl als Fahrtätigkeit anerkennen?). Unabhängig von der Dreimonatsfrist.
Begründung
Verpflegungsmehraufwendungen sollten nicht nur Einsatzort bezogen gewährt werden, sondern auch in Abhängigkeit von der jeweiligen Unterkunft. In einer Ferienwohnung ist der Verpflegungsmehraufwand anders als in einer Pension oder in einem Wohncontainer.
VMA generell an Anreise-/Abreisetagen bei Auswärtstätigkeiten: Oft mit einer mehrstündigen Autofahrt verbunden, entsteht ein gewisser Mehraufwand bei der Verpflegung. Siehe VMA bei Fahrtätigkeiten.