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Diskussion zur Petition 65563

Tarifvertragsrecht

Abschaffung der Sechs-Tage-Woche etc. vom 06.05.2016

Diskussionszweig: Schauen wir doch mal, was wir bereits haben:

Der_Max | 21.06.2016 - 12:14 (Zuletzt geändert am 21.06.2016 - 12:15 von Der_Max )

Schauen wir doch mal, was wir bereits haben:

Anzahl der Antworten: 19

Zum Einen lässt sich dieses Problem nicht unter "Tarifvertragsrecht" lösen. Die Tarifautonomie, also die Freiheit tarifvertragsschließender Parteien zu vereinbaren, was man will, geießt Grundrechtsstatus.

Allenfalls wäre zu fragen, inwieweit eine gesetzliche Regelungen eine Unterkante einziehen könnte (sollte?), auf die dann Tarifverträge aufbauen könnten.

Hier fehlt es zwar an einer gesetzlichen Regelung, aber das Bundesarbeitsgericht hat bereits einen Riegel eingezogen:

Zitat:
das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (BAG, Urt. v. 09.12.2015 - 10 AZR 423/14):

"Bestehen keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen, haben Nachtarbeitnehmer nach § 6 Abs. 5 ArbZG einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Regelmäßig ist dabei ein Zuschlag i.H.v. 25% auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch regelmäßig auf 30%."


... Jetzt fehlen nur noch die Arbeitnehmer, die ihr Recht auch durchsetzen ...
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