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Petition 66287

Erziehungsgeld/Elterngeld

Berechnung des Elterngeldes bei Mindereinkommen aufgrund Teilzeitarbeit vom 16.06.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass auch das Mindereinkommen aufgrund Teilzeitarbeit nach der Geburt des Kindes oberhalb von 2770 Euro monatlich bei der Berechnung von Elterngeld Plus berücksichtigt wird.

Elterngeld Plus: Berücksichtigung des Mindereinkommens durch eine reduzierte Arbeitszeit nach Geburt des Kindes auch oberhalb von 2.770,- EUR.

Begründung

Elterngeld Plus wird damit beworben: Reduziert Man(n) seine Arbeitszeit nach Geburt des Kindes um sich an der Erziehung desselbigen zu beteiligen, so bekommt Man(n) für jeden Euro Netto-Einkommensverzicht ca. 65 Cent (bis zu einer maximalen Höhe von 900,- EUR pro Monat) ersetzt. Nirgendwo steht allerdings eine giftige Nebenbedingung, die die Ämter anwenden. Ist das reduzierte Teilzeiteinkommen noch oberhalb von 2.770,- EUR, so findet keine Anrechnung statt. D.h. Man(n) bekommt nur die 150,- EUR Mindestbetrag.
Damit wird das Ziel von Elterngeld Plus klar verfehlt. Für eine Familie mit einem einigermaßen gut (und allein-) verdienenden Mann ist wirtschaftlich leider kein Anreiz gegeben, sind an der gewünschten Erziehungsarbeit zu beteiligen. Im Gegenteil: Dadurch werden klassische Rollenmuster zementiert.
Ich bitte daher um Klarstellung, das auch ein Einkommensverzicht oberhalb von 2.770,- EUR bei der Elterngeldberechnung Plus berücksichtigt wird. Insbesondere weil m.E. keine rechtliche Grundlage für die Anwendung der Grenze von 2.770,- EUR besteht und diese nur fälschlicherweise - im Gegensatz zum Grundgedanken des Elterngeld Plus-Gesetzes - von den Ämtern angewendet wird.

Vielen Dank!

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