Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 66375

Hilfsmittel/Heilmittel

Keine Ausschreibungen der Versorgung mit Hilfsmitteln für Stomapatienten durch die gesetzlichen Krankenkassen vom 21.06.2016

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…,dass die Versorgung mit Hilfsmitteln bei Stomapatientinnen und Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht ausgeschrieben werden darf.
Sollte ein vollständiges Verbot nicht möglich sein,so müssen die Ausschreibungen und Beitrittsverträge so gestaltet sein, dass sie die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigen und die Betroffenen keine Aufzahlungen leisten müssen, um die notwendige Qualität der Versorgung zu erhalten.

Begründung

Zunehmend führen die Krankenkassen Ausschreibungen auch für die Stomaversorgung durch. Das Problem gestaltet sich hier ähnlich wie bei der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln, die in den letzten Monaten zunehmend in die Kritik geraten ist. Durch die Ausschreibungen erhält in der Regel der Leistungserbringer den Zuschlag, der das günstigste Gebot abgibt.
Oftmals erhalten Betroffene dann eine Stomaversorgung in minderwertiger Qualität, die den individuellen Bedürfnissen nicht gerecht wird. Aber jede Stomapatientin und jeder Stomapatient ist anders und benötigt deshalb eine individuell angepasste Versorgung. Eine minderwertige Versorgung führt zu Entzündungen, Hautveränderungen, Narben und Schmerzen.
Gerade berufstätige Stomapatientinnen und Stomapatienten oder Betroffene, die viel unterwegs sind, benötigen eine absolut zuverlässige und sichere Stomaversorgung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Ausschreibungen können-wie das Beispiel Inkontinenzversorgung zeigt-dazu führen, dass Patienten und Patientinnen neben der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro im Monat zusätzliche Aufzahlung leisten müssen, um Produkte in für ihre Lebenssituation angemessener Qualität zu erhalten. Chronisch kranke Stomapatienten/Patientinnen dürfen weder finanziell noch hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligt werden.
Der Petitionsausschuss soll deshalb auf ein Verbot von Ausschreibungen für die Stomaversorgung hinwirken, damit die Qualität der Versorgung auch in Zukunft sichergestellt wird

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben