Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Tatsache, dass Beamtinnen und Beamte im Vergleich zu Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen besonders hohen Kündigungsschutz geniessen als geldwerter Vorteil zu bewerten ist, der zu versteuern ist. Als Bemessungsgrundlage dafür ist der doppelte Prozentsatz zur Arbeitslosenversicherung anzusetzen, der das steuerliche Bruttoeinkommen erhöhen soll.
Begründung
Die Beschäftigungsgarantie, die Beamtinnen und Beamte von ihrem Dienstherrn gewährt wird, stellt einen sehr hohen Zugewinn an wirtschaftlicher Sicherheit dar, den andere abhängig Beschäftigten nicht genießen. Während andere Privilegien (z.B. Dienstwagen, Teilnahme an Betriebsfeiern) bereits steuerlich erfasst werden, unterliegt das Sonderrecht die Unkündbarkeit von Beamtinnen und Beamten in steuerlicher Hinsicht leider immer noch einer Ungleichbehandlung. Mit der Anrechnung eines zu versteuernden pauschalen Versicherungsbeitrages kann eine Gleichbehandlung relativ leicht und unbürokratisch erfolgen. Neben dem Grundsatz der Gleichbehandlung könnte ebenso eine Entlastung insbesondere der Länderhaushalte durch diese Regelung erzielt werden.
Sobald der Beamte immer noch in Lohn und Brot bleibt, also weiter bezahlt wird, während ein Kollege aus der Privatwirtschaft auf der Straße steht, muss der Beamte dafür ja auch (weiterhin) Steuern zahlen, der Arbeitslose eben nicht mehr.
Gilt für die Pensionen entsprechend.
Angestellte im öffentlichen Dienst werden übrigens auch recht selten aus betrieblichen Gründen gekündigt.