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Petition 66499

Arbeitslohn

Anhebung der Entgeltgrenze von 450 € für geringfügig entlohnte Beschäftigung bei Erhöhung des Mindestlohns vom 29.06.2016

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass nach der vorgesehenen Erhöhung vom Mindestlohn ab dem 01.01.2017 von 8,50 € auf 8,84 € sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer der Eigentumsschutz und der Anspruch auf Beschäftigung gewahrt werden.

Begründung

Dazu müssen auch die Grenzen für den Zuverdienst bei dem Bezug von Renten, als auch die für die Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen und für die Steuerfreiheit beim Ausüben von Minijobs von derzeit 450 € auf dann 468 € angehoben werden.

470,- Euro währe besser, weil ein nich so krummer Betrag !

Es darf nicht sein, dass ein Arbeitnehmer mehr Mitarbeiter einstellen muss und dadurch nicht mehr Wettbewerbsfähig ist, oder ein Arbeitnehmer die bisher ausgeführte Arbeit nicht mehr ausführen kann, weil die Erhöhung vom Mindestlohn dazu führt, dass der Arbeitnehmer dann einen zu hohen oder nicht mehr steuerfreien bzw. bei Rentenbezug nicht mehr anrechnungsfreien Stundenlohn bekäme oder deshalb dieselbe Arbeit plötzlich schlechter vergütet wird.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Gredo Förster

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