Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Entwurf zum Masterplan Medizinstudium 2020 in dieser Form abzulehnen und zur weiteren Überarbeitung in die Bund-Länder-Konferenz zurückzugeben.
Begründung
In der aktuellen Beschlussfassung sieht der Masterplan Medizinstudium 2020 (MM2020) diverse Novellierungen des Medizinstudiums vor, welche erhebliche Auswirkungen auf den Zugang zum Studium, die Qualität der Lehre und das Recht der freien Berufswahl haben.
1) Das Medizinstudium ist selbst in der Form praxisbezogener Modellstudiengänge immer noch ein stark verschultes, eng geführtes Studium. Das Wahltertial im Praktischen Jahr (PJ) stellt ein wichtiges Element zur beruflichen Orientierung und zur Weiterbildung der Studierenden dar. Vier Monate sind bereits kurz genug um einen wirklichen Einblick in ein Fachgebiet zu bekommen. Eine Quartalisierung des PJ würde diesen Zeitraum noch weiter kürzen. Weiterhin ist ein Einblick in die ambulante Versorgung bereits durch eine Pflichtfamulatur in eben jener zusätzlich zur Pflichtfamulatur Allgemeinmedizin gesichert.
2) Die Pflichtprüfung im Fach Allgemeinmedizin im mündlich-praktischen Examen soll zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung beitragen. Tatsächlich stärkt sie jedoch nur die Allgemeinmedizin, welche durch die Pflichtfamulatur Allgemeinmedizin ohnehin bevorteilt wird. An der hausärztlichen Versorgung sind aber auch Internisten und Kinderärzte ganz entscheidend beteiligt, welche durch die Bevorzugung der Allgemeinmedizin benachteiligt werden.
3) Die Landarztquote stellt einen Eingriff in das Grundrecht der freien Berufswahl dar. Es ist nicht von (zunehmend minderjährigen!) Studienanfängern zu erwarten, dass diese sich der vollen Tragweite einer Verpflichtung, nach der Approbation mehrere Jahre als Landarzt zu arbeiten um Zugang zum Studium zu erlangen, bewusst sind.