Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die gesamte Istanbul-Konvention ratifiziert wird.
Begründung
Denn mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts am 7. Juli 2016, ist nur für einen geringen Teil, der an Frauen und Kindern verübten Gewalt eine Grundlage zur angemessenen strafrechtlichen Verfolgung geschaffen.
Am 7. Juli beschloss der Deutsche Bundestag die Verschärfung des Sexualstrafrechts.
Ab jetzt ist ein Nein ein Nein! Das ist ein wichtiger Meilenstein - aber leider nur die Spitze des Eisbergs!
Sexuelle Gewalt ist „nur“ ein Teil der Gewalt, die gegen Frauen ausgeübt wird, der Rest der Liste ist lang: psychische Gewalt, körperliche Gewalt – besonders im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, diskriminierende Vorschriften, und vieles mehr.
Deshalb wurde 2011 vom Europarat ein Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – ausdrücklich auch gegen häusliche Gewalt - getroffen, die sogenannte Istanbul-Konvention.
Bisher (Stand Juni 2016) wurde sie von 41 Staaten unterzeichnet und am 1. August 2014 trat sie in Kraft.
Allerdings nicht in Deutschland, denn die bloße Unterzeichnung reicht nicht aus. Erst durch die Ratifizierung wird sie rechtlich verbindlich. Bisher wurde sie von 21 Ländern ratifiziert - aber wie gesagt, nicht von Deutschland!
Denn weder die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch der derzeitige Bundesjustizminister Heiko Maas Handlungsbedarf sahen bzw. sehen Handlungsbedarf.
Dabei ist es besonders bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht fatal, wenn Formen von häuslicher Gewalt unberücksichtigt bleiben, weil Kinder sowohl als Opfer als auch als Zeugen von Gewalt schwer traumatisiert werden.
So muss sichergestellt werden, dass die Rechte und die Sicherheit der unmittelbar Betroffenen, sowie der Kinder nicht gefährdet sind.
Dies ist nach Berichten derzeit nicht regelmäßig der Fall. Die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) und des BGB über die Ausgestaltung des Umgangsrechts lassen den Familiengerichten einen erheblichen Spielraum, der viel zu oft zum Nachteil der betroffenen Kinder und des betroffenen Elternteils führt.
Nach einer Trennung ist die Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden, für Frauen und Kinder besonders groß und die Umgangskontakte werden für Übergriffe genutzt. So wurden einer Pressemitteilung zufolge im Jahr 2014 in Deutschland 160 Frauen von ihren Ehemännern, Partnern oder Ex-Partnern getötet.
Das Recht des getrennt lebenden Elternteils auf Umgang – der als Hintertür für die weitere Ausübung von Gewalt genutzt werden kann - darf also nicht mehr über dem Schutz von Frauen und Kindern stehen!
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, nicht nur einen Teil der Istanbul-Konvention, nämlich den Schutz vor sexueller Gewalt, sondern die gesamte Istanbul-Konvention umgehend zu ratifizieren und sich damit zur vollständigen Umsetzung zu verpflichten.
Wir sagen Nein zu Gewalt gegen Frauen und Kinder in jeder Hinsicht!