Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Führerscheinerwerb durch die Sprache „Bulgarisch“ erweitert wird.
Begründung
Rechtliche Grundlage:
In der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“ ist in Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2) geregelt, dass die theoretische Prüfung in deutscher Sprache oder auch in einer der folgenden Fremdsprachen abgelegt werden kann:
- Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Kroatisch, Spanisch, Türkisch.
Derzeitiger Stand und Information:
Im Hinblick auf die bestehende Einwanderungssituation der letzten Jahre und ausgehend davon, dass Bulgarien seit dem 01.01.2007 Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, soll in dieser Petition gefordert werden, dass die Führerscheinprüfung um die Sprache Bulgarisch erweitert werden soll.
Ausblick und Erweiterung:
Darüber hinaus soll auch in dieser Petition angeregt werden, Bürgern, die in Deutschland leben, den Führerscheinerwerb auch in weiteren Sprachen zugänglich zu machen, die in dieser Rechtsgrundlage nicht aufgeführt sind (z. B. aktuell Arabisch).
Abschließende Erklärung und Forderung:
Es gehört zum Selbstverständnis fast aller Menschen, den Führerschein zu besitzen und zu benutzen. Er ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und ist für viele Menschen auch ein wesentlicher Bestandteil der nachgegangenen Tätigkeit.
ICH FORDERE DAHER, DIE „VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON PERSONEN ZUM STRAßENVERKEHR“ UM DIE SPRACHE „BULGARISCH“ ZU ERWEITERN.