Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den § 28 Abs. 3 SGB II ("Bedarfe für Bildung und Teilhabe") zu ändern. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern angemessene Bedarfe berücksichtigt.
Begründung
Die angemessenen Bedarfe werden empirisch-wissenschaftlich ermittelt und anschließend angepasst. Der angemessene Bedarf ist jährlich zu dynamisieren. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe.
Der aktuelle Pauschalbetrag von 100 Euro pro Schuljahr deckt nicht den tatsächlichen Bedarf von bedürftigen Kindern und Jugendlichen ab.
Eine wissenschaftliche Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (Andreas Mayert: „Schulbedarfskosten in Niedersachsen“, Hannover Februar 2016) belegt am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen, dass der tatsächliche Bedarf höher liegt.
Danach benötigt ein Kind der Jahrgangsstufen 1 bis 10 durchschnittlich mindestens 153 Euro pro Schuljahr. Dieser Betrag berücksichtigt bereits die Verwendung anderer Positionen, die im Regelsatz nicht eindeutig dem Schulbedarf zugeordnet werden und die, je nach Verordnungsinterpretation, auch für andere, nicht dem Schulbedarf zugeordnete Verwendung genutzt werden könnten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket regelt die Ansprüche von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25.Lebensjahr, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, für die ein Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, deren Eltern wohngeldberechtigt sind oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Der vom Bundesgesetzgeber im Rahmen dieses Pakets festgelegte Betrag zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt 100 Euro jährlich, gesplittet in zwei Zahlungen von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres.
Diese Regelung wird wichtigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung und Ausgestaltung der Schulbedarfsleistungen nicht gerecht und führt zu einem erheblichen Differenzbetrag zwischen den tatsächlich in einem Schuljahr anfallenden Schuldbedarfskosten und der Leistung zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, so dass im Ergebnis der durch den Schulbesuch von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entstehende existenznotwendige Bildungs- und Teilhabebedarf nicht gedeckt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 kritisiert, dass der Bedarf gem. § 24a SGB II a.F. nicht empirisch ermittelt worden sei. Dieses Manko hat der Gesetzgeber bisher nicht beseitigt.
Die Zusammenlegung der Auszahlung im Sommer entspricht den geäußerten Bedarfen. Familien kaufen den Schulbedarf in den Sommerferien.
1. Es sollten mehr Materialien von den Schulen selbst gestellt werden. Denn auch Eltern, deren Einkommen knapp über der Bedürftigkeitsschwelle liegt, tun sich mit den Kosten oft schwer.
2. Es sollte mehr die Möglichkeit genutzt werden, Sammelbestellungen zu machen.
3. Außerdem sollten Lehrkräfte ein bisschen genauer überlegen, was man denn fordern muss.
Gerade bei meinen Nachhilfeschülern, die ans Gymnasium gehen, bin ich immer erstaunt, was Lehrer alles so "brauchen".
Da werden Lernhefte angeschafft (begleitend zum Buch), die zehn Euro kosten. Und aus diesen Heften bearbeiten die Schüler gerade mal zehn Seiten. Früher haben die Lehrer diese zehn Seiten halt selbst getippt und den Eltern solche Kosten erspart.
Da empfehle ich meinen Nachhilfeschülern sich die Listen in ihren Lateinbüchern auf stabiles Papier zu kopieren und zu laminieren (bzw. einfach in eine Klarsichthülle für fünf Cent zu stecken), schon heißt es: "Aber unser Lateinlehrer hat die laminierten Seiten schon für zehn Euro bestellt!"
Aber so richtig verschwenderisch geht es in der Grundschule zu.
Früher organisierte die Lehrerin einen Stapel einseitig bedruckter Papiere von irgendeiner Firma. Dazu gab es einen Stapel alter Versandhauskataloge. Die "Werke", die ich als Grundschüler damit 1960 + "erschuf", gibt es noch heute. Ob der Moosgummi, den unsere Lehrer heute zu brauchen glauben, in 50 Jahren auch noch "lebt"?!
An noch etwas erinnere ich mich: Ich bekam zu meiner Einschulung von meinen Omas einen Malkasten mit 24 Farben.
Ich war stolz wie Oskar. Leider durfte ich den Malkasten in der Schule nicht benutzen. In der Schule waren nur Malkästen mit sechs Farben zugelassen. Erstens weil das die Kreativität fördert (mischen!) und zweitens weil keine Kinder wegen des Einkommens der Eltern benachteiligt werden sollten.
Heute läuft das leider genau andersherum. Anstatt dass die Schule auch den Kindern der Reichen zeigt, was Bescheidenheit ist und wie man mit wenig Geld seine schulischen Ziele erreichen kann, fordert man heute Luxus für alle.
Das beginnt mit dem 24-Farben-Malkasten, den man unbedingt braucht. Dann folgen Besuche von Freizeitparks und Kinos als Schulausflug.
Und am Ende erwartet man dann, dass der Steuerzahler Harz4-Kindern eine Sprachreise nach Kanada zahlt - für 3000 Euro pro Nase. (Kürzlich in Berlin geschehen!). Dabei kann die gleiche Förderung der Französisch-Kenntnisse auch erreicht werden, wenn man (wie Schüler früher!) für 600 Euro im Turnsaal einer Partnerschule nächtigt, seinen Dreck selbst putzt und in der Schulmensa isst (statt im Hotel)
Erwähnen sollte man auch noch, dass es in den meisten Städten und Gemeinden ja auch noch Leistungen aus Spenden gibt.
In meiner Stadt sind das ca. 50 Euro/Kind/Schuljahr. Diese Spenden werden von den Menschen, die an den Hartz4-Empfang gewohnt sind, quasi immer mitgenommen.
Den arbeitenden (und gesellschaftlich halbwegs integrierten)) Armen dagegen ist es meist peinlich, zu dieser (Unter-)Form von "Armenspeisung" zu kommen.