Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den § 28 Abs. 3 SGB II ("Bedarfe für Bildung und Teilhabe") zu ändern. Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern angemessene Bedarfe berücksichtigt.
Begründung
Die angemessenen Bedarfe werden empirisch-wissenschaftlich ermittelt und anschließend angepasst. Der angemessene Bedarf ist jährlich zu dynamisieren. Die Auszahlung erfolgt in einer Summe.
Der aktuelle Pauschalbetrag von 100 Euro pro Schuljahr deckt nicht den tatsächlichen Bedarf von bedürftigen Kindern und Jugendlichen ab.
Eine wissenschaftliche Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (Andreas Mayert: „Schulbedarfskosten in Niedersachsen“, Hannover Februar 2016) belegt am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen, dass der tatsächliche Bedarf höher liegt.
Danach benötigt ein Kind der Jahrgangsstufen 1 bis 10 durchschnittlich mindestens 153 Euro pro Schuljahr. Dieser Betrag berücksichtigt bereits die Verwendung anderer Positionen, die im Regelsatz nicht eindeutig dem Schulbedarf zugeordnet werden und die, je nach Verordnungsinterpretation, auch für andere, nicht dem Schulbedarf zugeordnete Verwendung genutzt werden könnten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket regelt die Ansprüche von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 25.Lebensjahr, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, für die ein Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird, deren Eltern wohngeldberechtigt sind oder die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Der vom Bundesgesetzgeber im Rahmen dieses Pakets festgelegte Betrag zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt 100 Euro jährlich, gesplittet in zwei Zahlungen von 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines Jahres.
Diese Regelung wird wichtigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnung und Ausgestaltung der Schulbedarfsleistungen nicht gerecht und führt zu einem erheblichen Differenzbetrag zwischen den tatsächlich in einem Schuljahr anfallenden Schuldbedarfskosten und der Leistung zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, so dass im Ergebnis der durch den Schulbesuch von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entstehende existenznotwendige Bildungs- und Teilhabebedarf nicht gedeckt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 kritisiert, dass der Bedarf gem. § 24a SGB II a.F. nicht empirisch ermittelt worden sei. Dieses Manko hat der Gesetzgeber bisher nicht beseitigt.
Die Zusammenlegung der Auszahlung im Sommer entspricht den geäußerten Bedarfen. Familien kaufen den Schulbedarf in den Sommerferien.
Denn das Thema ist wichtig und richtig, Viele Kinder sind davon betroffen. Aber an den Kommentaren erkennbar ist deren soziale Schicht nicht dabei. Ist die Petition für diese vllt. zu "akademisch" formuliert und das Verfahren zu kompliziert?
MagBon | Tue Aug 30 23:13:11 CEST 2016 - Tue Aug 30 23:13:11 CEST 2016
Danke, das könnte wirklich eine Erklärung sein, aber eine, die wenig Hoffnung macht. Was tun?
Abwarten und auf "bessere Zeiten" warten?
Ursula1955 | Mon Aug 29 23:12:45 CEST 2016 - Mon Aug 29 23:12:45 CEST 2016
Klar, die Petition könnte einfacher formuliert sein. Aber ich (langzeitarbeitslos, keine Kinder) glaube nicht, dass das der Grund für das Desinteresse ist. Der Grund dürfte sein, dass Arbeitslose und andere "Verlierer" sich kaum politisch engagieren!
Sie verzichten auch häufig auf ihr Wahlrecht.
Ich habe in der Vergangenheit jahrelang Demonstrationen von Arbeitslosen mit organisiert. Unterdessen habe ich (zumindest in dieser Frage) auch resigniert.
Wenn man fragt: "Warum protestierst du nicht? Warum kämpfst du nicht mehr für mehr Rechte?", dann heißt es: "Die Bonzen interessiert es doch sowie nicht, ob wir uns aufregen."
Und wer dann schon ein bisschen "intellektueller" denkt, der sagt: So lange die Arbeitslosen und die Armen in der Minderheit sind (Zwei-Drittel-Gesellschaft) regiert die Politik an denen vorbei. Und wenn die eine Petition einreichen (oder jemand tut das für sie), dann interessiert das die Regierenden sowieso nicht.
Und dann kommt noch ein weiteres Problem hinzu (siehe dazu meine Beiträge, auf dem anderen Diskussionsstrang).
Es gibt zweierlei "Armut" - die Armut derer, die Sozialleistungen bekommen, und die Armut derer, die keine Sozialleistungen bekommen, sich aber auch als "Arme" sehen.
Und deswegen sehen viele ("Arme" ohne Sozialleistungen, aber auch sozial engagierte Außenstehende) ein Problem darin, dass viele Petitionen eben nur Extrawürste ausschließlich für Sozialleistungsempfänger fordern.