Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge folgende Ergänzung im Asylgesetz beschließen:
Aufgrund der Gefahr einer möglichen Radikalisierung der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Flüchtlinge durch den Kontakt mit einer Terrororganisationen und/oder deren Gedankengut, sollte Ihnen die Einreise in das Herkunftsland sowie in alle weiteren unsicheren Herkunftsstaaten untersagt werden.
Begründung
Mit einer Reisebeschränkung für anerkannte Flüchtlinge, die nach § 1 des Asylgesetzes ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland besitzen, könnte der Einfluss von terroristischen Organisationen reduziert werden, der bei der erneuten Einreise derselben Person in die Bundesrepublik, ausgelebt und verbreitet werden könnte und somit ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen würde.
Aus diesem Grund sollten anerkannte Flüchtlinge mit Asylrecht in der Bundesrepublik in keine Herkunftsstaaten einreisen dürfen, die als unsicher eingestuft sind. Jedoch sollte Ihnen die Einreise in alle sicheren Herkunftsstaaten erlaubt sein, die in § 29a Absatz 2 des Asylgesetzes in der aktuellen Fassung aufgeführt sind.
Kehrt ein Flüchtling in sein Herkunftsland zurück, soweit dieses noch als unsicher gilt, oder stellt sich unter dessen Schutz oder reist in einen anderen unsicheren Herkunftsstaat, sollte dies ein Grund für die Aufhebung des Asylrechts sein. Eine erneute Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sollte dann unzulässig sein.